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Die Detektei A&B Detektive | Einsatzort Aschaffenburg *

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Besteckhandel einmal anders

Es war zwar kein Diebstahl, aber trotzdem nicht immer ganz astrein!


Die bayerische Stadt Aschaffenburg, an den Flüssen Main und Aschaff („Eschenwasser“) gelegen, verfügt über so viele Prädikate, um die sie andere und grössere Städte beneiden dürften – es ist erstaunlich, wie viel Schönes in einer so relativ kleinen Stadt anzutreffen ist. Die geografisch bedingten Eigenschaften: Landschaft, Fluss mit Hafen, Parks – die Bauwerke, trotz schwerer Zerstörungen im 2. Weltkrieg: Schlösser, Paläste – die städtischen Einrichtungen: Hochschule, Schulen aller Art -  die ideale Verkehrsanbindung – alles das hebt die Stadt weit über andere Plätze hinaus – dort zu wohnen und zu arbeiten ist schon erstrebenswert.  Dabei soll noch nicht einmal besonders betont werden, dass diese Stadt die höchste Dichte an Kneipen – gemessen an der Bevölkerungszahl - in ganz Bayern hat – wer hätte das gedacht!?

Ein Antiquitätenhändler aus dem weiteren Umfeld der Stadt war froh, dass sein Geschäft so prima florierte – er hatte immer gute Angebote, die Bürger, aus der ganzen Gegend um Aschaffenburg,  brachten ihm bei Wohnungsauflösungen wertvolle Möbel und andere Einrichtungsgegenstände, die sie teilweise in Kommission zum Verkauf anboten, andere boten ihm die Teile zu einem sehr günstigen Preis zum Ankauf an – und er verstand was von gut erhaltenen und schönen Teilen. So hatten beide Seiten ihre Vorteile – die Erben hatten die geerbten Schätzchen zu angemessenen Preisen verkauft, und der gut sortierte Antiquitätenhändler konnte immer mal wieder an seinen grossen Kundenstamm, der bis Frankfurt und in den Taunus reichte, gut aufgemachte, bebilderte Prospekte seiner neu hereingekommenen Schätze versenden. Es lag in der Natur der Sache, dass einige der Besucher auch kamen, um ihn im Hinblick auf eigene Verkäufe mal um Rat zu fragen. Es machte sich gut, dass er auch einen tüchtigen Schreiner an der Hand hatte, der Möbel meisterhaft restaurieren konnte. So mancher alte Lehnsessel wurde auf diese Weise wieder stabil gemacht – ein Polsterer zum Aufarbeiten von Sitzmöbeln hatte ebenfalls reichlich zu tun, im Auftrag des rührigen Antiquitätenhändlers. 
Es war aber auch erstaunlich, wie viel gut gepflegte Gegenstände bei ihm zum Verkaufen angeboten wurden – nun, die stetig wachsende und auch sachkundige Kundschaft dankte es ihm. Es gab sogar die Fälle, dass er sich in einem Museum Rat von Kunsthistorikern holen musste, wenn ein Stück allzu selten schien, und es war auch schon vorgekommen, dass er gefälschte Teile angeboten bekam.

Eines Tages kamen zwei junge Leute, eine Frau und ihr Mann,  in sein Geschäft – sie hatten lange vor seinem Schaufenster gestanden und lebhaft gestikulierend diskutiert.

Die junge Frau – an ihrer Kleidung sah man, dass sie Geschmack hatte – sprach ihn auf ein Teil in seiner Auslage an: er hatte seit einiger Zeit einen sehr kompletten Besteckkasten mit wertvollem Besteck im Schaufenster, und der Preis, der ganz diskret auf einem kleinen Schild gedruckt war, war fünfstellig.

Die Vermutung, dass die Bestecke aus dem Bestand eines Schlosses stammten, hatte er sich von Kunsthistorikern bestätigen lassen, und die Fachleute hatten ihn neugierig gefragt, wie er dann an diese ausgesucht schönen Teile gekommen sei. Ja, das war eine gute Frage: seit einigen Monaten kam immer mal wieder ein älterer Mann zu ihm in den Laden, der ihm gut erhaltene, hervorragend polierte und völlig fehlerfreie Bestecke anbot. Auf die Fragen, woher denn die guten Stücke stammten, kamen mehr ausweichende als eindeutige Antworten – nun, der Mann erklärte zu den meisten Teilen, er habe seit Jahrzehnten Bestecke gesammelt – aber nun wolle er, bevor die „lachenden Erben“ daran ihre Freude hätten, selbst deren Wert geniessen – hier eine Reise, dort eine Anschaffung  finanzieren – es konnte dem Händler ja eigentlich egal sein. Er hatte den Namen des verkaufenden Privatiers, der sich von seiner ansehnlichen Sammlung trennte, und irgendwann mal hatte er sich auch die Nummer des Autos notiert, mit dem der Mann vorfuhr. Erstaunlich war übrigens, dass das ein relativ alter und wenig gepflegter Kombiwagen war, dem man ansehen konnte, dass das Fahrzeug manchmal durch Feld und Flur gefahren wurde.

Also – was war das Anliegen der Dame?  Sie behauptete, der Besteckkasten stamme aus dem Besitz ihrer Grossmutter, und sie würde ihm jede Wette anbieten, dass dieser Schatz nicht auf legale Weise in den Laden des Antiquitätenhändlers gekommen sei. Damit aber hatte er die Ehre des redlichen Mannes getroffen – kurz: es gab eine Diskussion, an deren Ende die folgende Vereinbarung getroffen wurde: der Geschäftsinhaber sagte zu, eine Detektei beauftragen zu wollen, die Herkunft dieses Teiles aufzudecken – und bei einem für die junge Dame erfreulichen Ergebnis würde sie sich an den angefallenen Ermittlungskosten beteiligen.  

So kamen wir, die A&B Detektive, ins Spiel. Die Spur, die der Händler uns nannte, war nicht so ganz deutlich, aber mit einigen unserer erfahrenen Leute fanden wir heraus, was hier passiert war: auf die Spur brachte uns ausgerechnet der unpassende Wagen des verkaufenden Lieferanten. Es handelte sich nämlich um einen mobilen Scherenschleifer, der sich auf alte Leute in ihren alten Haushalten spezialisiert hatte und denen er ihr altes Familiensilber abkaufte. Manchmal dürfte er auch den wahren Wert ein wenig verschwiegen haben – und so kam er zuweilen an ganz ausgesucht schöne Stücke. Er zahlte oftmals auch gar nichts für die zum Teil recht heruntergekommenen Waren, die er dann aber liebevoll aufpolierte und dem Antiquitätenhändler verkaufte. Und das Auto war, als wir es in Augenschein nahmen, tatsächlich das alte „Möhrchen“, mit dem der Mann seit vielen Jahren über die Dörfer fuhr, mit der Schleifbank im Heck. 

Man konnte ihm nicht nachweisen, dass er irgendwelchen massiven Druck ausgeübt hatte, um an die Schätze zu kommen. Und was den Fall des wertvollen Besteckkastens betraf: die Gegenüberstellung der jungen Dame mit ihrer Grossmutter ergab, dass Oma den Wert der Bestecksammlung überhaupt nicht gekannt hatte – sie hatte tatsächlich geglaubt, es handele sich um wertlosen alten Kram. Der Antiquitätenhändler verkaufte ihr gegen Bezahlung des Betrages, den er dem Scherenschleifer gezahlt hatte, den Kasten, den Oma fast verschenkt hatte  – generös, nicht wahr?

Der Scherenschleifer versprach, in Zukunft solche Aufkauf-Aktionen mit seinen Kunden nur noch in Schriftform, und dann aber mit eindeutigem Widerrufsrecht durchzuführen – mehr konnte man nicht von ihm verlangen.

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