Detektei NeustadtDie A&B Detektive mit der Detektei für NeustadtWillkommen bei der Detektei A & B
Hier sind Sie genau richtig. Unsere Teams ermitteln in sämtlichen geschäftlichen und privaten Fällen. Die Detektive unserer Teams bestehen aus erfahrenen Ermittlern, denn "Erfahrung schafft sichere Ergebnisse". Jeder einzelne Auftrag wird ermittlungstechnisch mit den jeweils aktuellem strategisch- und technischem Ermittlungs-Know-How durchgeführt.
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Die Detektivgeschichte aus der Detektei Neustadt Winzingen
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© GNU Free Documentation License & © Public Domain Der Wein erfreut des Menschen Herz…
Wer der Versuchung nicht widerstehen kann, der muss dafür bezahlen Der römische Kaiser Marcus Aurelius Probus (232 bis 282) wurde nur 50 Jahre alt und regierte von 276 bis 282 – ganze sechs Jahre. Ein Probus-Biograph schrieb über ihn, dass er „allen Galliern, Spaniern und Briten“ erlaubt hatte, „Reben zu besitzen und Wein herzustellen.“ Ein weiteres Detail ist auch nicht ganz uninteressant: Kaiser Probus wurde geboren im heutigen Sremska Mitrovica, in Serbien, wo er übrigens auch starb. Waren die Römer damals bereits so tolerant, dass sie es auch einem „Auslandsrömer“ erlaubten, Regierungschef in Rom zu werden?
Kaiser Probus also war der Begründer des Weinanbaus im nördlichen Europa, und wer aus einem Weinanbaugebiet kommt, weiss normalerweise gutes Essen und Trinken zu schätzen.
Auch Günter M., als Vertriebsmitarbeiter im Aussendienst bei einer Industriefirma in der Pfalz beschäftigt, wusste auch, wie er seine Kunden zu behandeln hatte – man ging mit den Kunden, wo immer möglich, mittags oder, wenn es tagsüber spät geworden war, auch abends gemeinsam aus. Die Einladung zum Essen wurde immer von Günter M. ausgesprochen, der auch die Rechnung übernahm, natürlich im Namen der Firma, für die er tätig war. Günter M. war ein Geniesser – nicht gerade schlank, und man sah ihm an, dass er gerne gut und viel ass und trank. Aber – er war ein geselliger Typ, und jeder war gern mit ihm zusammen.
Es gab durchaus einige Warnungen seitens seiner Vorgesetzten, dass er unbedingt vorsichtig sein sollte, wenn er noch Auto fuhr, nachdem man ausführlich getafelt hatte, und Günter M. war sich wohl bewusst, dass er von grossem Glück sagen konnte, dass er bisher nicht in einen Unfall verwickelt worden war – und ob er bei einer Routinekontrolle durch die Polizei immer ohne Probleme durchgekommen wäre – das wusste auch niemand.
Wir, die A&B Detektive, kamen zu diesem aktuellen Fall, weil etwas Dummes passiert war. Aber wir erzählen erst einmal weiter.
Günter M. war an einem ganz normalen Arbeitstag unterwegs, Kunden zu besuchen. Es war kurz nach zwei Uhr nachmittags, als ein wichtiger Kunde, die Firma P&T, vertreten durch Herrn F., bei Günter M’s Chef anrief und sich ein wenig ärgerlich nach einer eiligen Lieferung erkundigte. Der Chef war sofort im Bilde, hatte auch über den PC sofort Zugriff zu dem Auftrag – er war ein tüchtiger Chef! – und gab die erbetene Auskunft zur Lieferzeit. Er war ein wenig erstaunt, weil er gewohnt war, dass seine Aussendienstleute sich über ihre Mobiltelefone mit ihren Kunden unterhielten – und solche Anrufe waren eigentlich sehr selten – eigenartig, sehr eigenartig – das musste er unbedingt mit Günter M. besprechen und klären, sobald der wieder im Hause war.
Am nächsten Morgen legte ihm die Abteilungssekretärin einen Stapel Reisekostenabrechnungen seiner Aussendienstmitarbeiter zur Unterschrift auf den Schreibtisch, und da der Chef ein guter und tüchtiger Chef war, gab er sich sofort dran und unterschrieb – die Mitarbeiter sollten so schnell wie möglich ihr teilweise privat vorgelegtes Geld zurück bekommen. Die Kontrolle bestand in einem kurzen Blick auf das Deckblatt der Abrechnung, sodann sah er sich den Kundennamen an, das abgerechnete Produkt – gefahrene Kilometer, abgerechnete Parkgebühren, und natürlich die Bewirtungsquittungen mit den Namen der bewirteten Personen und deren Firma. Er kannte seine Mitarbeiter und deren bevorzugte Restaurants, und er hatte eine gute Übersicht, wie teuer der einzelne Mitarbeiter im Durchschnitt seine Bewirtungen werden liess. Und – flott, flott – auch Günter M. hatte bereits seine Reisekostenabrechnung vom Vortag mit eingereicht.
Und das war doch erstaunlich: da war Günter M. doch tatsächlich bei dem Kunden gewesen – ausweislich seiner Bewirtungsquittungen – der ihn noch am Vortag angerufen hatte - und wen hatte er anschliessend bewirtet? Genau den Herrn F.! Das kann doch nicht sein! Angesichts der sehr genau dokumentierten Kassenausdrucke sah er die Uhrzeit, wann die Rechnung ausgedruckt worden war – und siehe da: genau zu der Zeit, als Herr F. mit ihm geredet hatte, genau da sass er mit Günter M. im Restaurant! Geschehen noch Zeichen und Wunder?
Was tun? Den ersten Gedanken, den er hatte, nämlich Herrn F. sofort anzurufen, diesen Gedanken verwarf er – das wäre zu peinlich für seine eigene Firma gewesen. Aber – so ging es ja auch nicht – wenn Günter M. seine Kunden nicht so betreute, wie es den Regeln entsprach, na ja, darüber kann man ja eine Belehrung durchführen. Aber die Bewirtung, die gar nicht hätte passiert sein können – die liess ihn nicht los.
Der Chef unterschrieb den Bewirtungszettel, machte aber eigenhändig eine Kopie der ganzen Abrechnung von Günter M. Und dann rief er uns, die A&B Detektive an und erteilte uns den Auftrag, Herrn M. einmal für einige Tage zu beobachten.
Nun, wir waren erfahren genug bei solchen Aufträgen – wir hatten bereits eine Menge Fälle von Abrechnungsbetrug bei unseren Ermittlungen gehabt. Es gab viel verschiedene „Maschen“ – wie ein Mitarbeiter seiner Firma gefälschte Abrechnungen unterschob – welche Masche hatte Günter M. nun? Am übernächsten Tag sassen wir in unserem Auto und fuhren so diskret wie möglich hinter Günter M. her. Zum Teufel, was machte der denn? Er bretterte mit hoher Geschwindigkeit über die Landstrasse, brach fast alle bisherigen Geschwindigkeitsrekorde auf der Strecke und fuhr überall viel zu schnell. Wir hatten Glück – an der nächsten Eisenbahnschranke musste er warten, und wir bekamen ihn wieder zu packen. Bald fuhr er in einem Dorf in eine Wohnstrasse, hielt an – da gab es bestimmt keinen Kunden! – und aus dem Haus, vor dem er anhielt, kam eine junge Dame heraus – stieg ohne langes Hin- und Herr in sein Auto – man begrüsste sich mit einem langen Kuss – und los ging es wieder – allerdings erheblich langsamer – offenbar mochte Madame die Rallyefahrt nicht so gern.
Bereits am ersten Tag unserer Ermittlung hatten wir den fetten Fisch an der Angel: Günter M. besuchte überhaupt keinen Kunden, sondern er verfuhr viele Kilometer mit der Dame im Auto, die offenbar seine Freundin war. Man fuhr zu einem noblen Restaurant für das Mittagessen, und - siehe da, das Pärchen verschwand in einem Hotelzimmer für ein kurzes Stündchen – so gegen 17. 00 Uhr erschienen die beiden wieder – und es ging wieder auf die Strecke – zu einem ebenso noblen Hotel zum Abendessen – und wir sahen uns die beiden Verliebten aus der Entfernung an und machten natürlich wieder ein paar Fotos. Nobel, nobel, was Günter M. so springen liess!
Unser erster Bericht bei unserem Kunden veranlasste den, unsere Ermittlungen zunächst zu stoppen, er wollte sich erst mal die Reisekostenabrechnung ansehen, die Günter M. ihm präsentieren würde.
Diese Abrechnung zeigte er uns dann: Günter M. hatte – angeblich – vormittags einen Kunden besucht, war mit dem zum Mittagessen gefahren, und abends hatte er einen anderen wichtigen Kunden ebenfalls aufwändig ausgeführt.
Ha, ha – das wussten wir aber besser!
Nun, es war ein kurzer Prozess – denn unser Bericht und die Reisekostenabrechnung von Günter M. – die passten wirklich nicht zueinander.
Günter M. wurde von seinem Chef in unserer Gegenwart damit konfrontiert - und er gab alles zu.
Es wurde teuer für Günter M.
Er hatte – was ihm allerdings nachträglich nicht mehr nachgewiesen werden konnte – offenbar schon seit einiger Zeit gefälschte Berichte abgeliefert, hatte seine Freundin als Kunden ausgegeben und auf Firmenkosten ausgeführt, hatte gelogen und betrogen – und das kostete ihn den Job.
Und unsere Kosten musste er auch noch bezahlen – so war die Rechtssprechung! Nehmen Sie auch gern persönlich mit uns Kontakt auf. Wählen Sie hierfür die kostenlose Rufnummer 0800 - 25 74 200 oder füllen Sie unser Kontaktformular aus. |