AggressionEin nicht genau definierbarer Begriff - Aggression Der Begriff Aggression ist ethnologischer und psychologischer Natur, der in der Literatur zahlreiche Definitionen erfahren hat, ohne dass es bisher gelungen ist, ihn eindeutig zu bestimmen. Die Bezeichnun Aggression bündelt eine Vielzahl von menschlichen Handlungsmöglichkeiten. Man kann aggressiv z.B. schweigen, schreien, schlagen, drohen stoßen, würgen oder beißen. Aggression ist aus der Sicht des Schädigers oder des Opfers zu definieren, als Trieb oder als Emotion zu begreifen. Am häufigsten wird Aggression als eine Handlung, die auf der Schädigung eines anderen gerichtet ist, beschrieben. Anfrage zu Aggression an uns senden
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Detektivkosten
Professionelle Informationsbeschaffung gilt im Rechtsfall als nötig. Detektiv- und technische Überwachungskosten werden als Aufwendungen anerkannt, wenn der Einsatz für die Rechtsfolge oder die Verteidigung entscheidend war. Anerkannte Kosten sind in voller Höhe erstattungsfähig. [...zum OLG Urteil]
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Aus dem Lexikon
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Allgemein Bez. Für eine Datensammlung. An der manuell geführten Kartei orientiert, wurde in der elektronischen Datenverarbeitung der Begriff D. eingeführt. Der später entstandene Begriff der D. wird zwar überwiegend auf Datensammlungen in der elektronischen Datenverarbeitung angewandt, kann aber auch als Oberbegriff für jegliche Datensammlungen - einschließlich Karteien - benutzt werden. Eine D. im Sinne von elektronischer Datenverarbeitung ist eine nach bestimmten Kriterien auf einem Datenträger gespeicherte Menge von Daten mit dem Zweck, gezielt Informationen wiederzugewinnen ( vgl. § 2 Abs. 3 Ziff. 3 BDSG). Sehr große D. oder mehrere miteinander verbundene Systeme von D. werden auch als Datenbank bezeichnet. Die Verarbeitungsmöglichkeiten einer D. sind einerseits abhängig von dem verwendeten Speichermedium und andererseits davon, welche organisatorischen und programmtechnischen Maßnahmen ergriffen wurden, um die technischen Möglichkeiten der einzelnen Medien zu nutzen. Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass eine D. nach einem bestimmten Ordnungsmerkmal geordnet ist. Alle anderen Ordnungsbegriffe dieser D. können nur durch spezielle Suchverfahren angesprochen werden. Der Begriff D. im Sinne der Datenschutzgesetze umfasst nicht nur die nach elektronischen, sondern auch die nach herkömmlichen Verfahren geführten Datensammlungen (Kartei). Voraussetzung ist in jedem Fall jedoch das Vorhandensein von mind. 4 Merkmalen, nach denen die Daten erfasst, geordnet, umgeordnet und ausgewertet werden können.
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News
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Wird ein Detektiv bald überflüssig, weil Google ihnen die Arbeit abnimmt? Diesen Eindruck könnte man bekommen, wenn man sich Dienste wie StreetView oder jetzt Google Voice anschaut. Mit einfachsten Mitteln ist es möglich, nahezu jeden Ort auf der Welt anzuschauen und es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis dies auch in Echtzeit geschieht. So könnten dann beispielsweise Überwachungskameras in London jederzeit vom Internetzugang zuhause angesehen werden. |
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