Anzeigepflicht

 

Als Anzeigepflicht bezeichnet man die Pflicht zur Erstattung einer Strafanzeige gemäß der Vorschrift des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB). Diese Pflicht besteht lediglich für einzelne Berufsgruppen, wie Polizeibeamte oder militärische Dienstvorgesetzte. Das Unterlassen kann in diesen Fällen als Strafvereitelung im Amt strafbar sein. Nach § 138 StGB ist das Unterlassen der Anzeige bestimmter Straftaten bei Kenntnis vom Vorhaben einer noch nicht begonnenen oder der Ausführung einer noch nicht beendeten Tat, wie von Landesverrat, Mord, Totschlag, Raub und Menschenraub oder eines gemeingefährlichen Verbrechens, für jedermann strafbar. Der Betreffende kann bei Unterlassung der Anzeigepflicht mit Freiheitsstrafe (bis zu fünf Jahren) oder Geldstrafe belegt werden