Bagatelldelikt Der Begriff Bagatelldelikt ist nicht genau gesetzlich definiertDie rechtspolitische Erwägung oder übliche Bezeichnung von kleineren Delikten, die sich jedoch noch im kriminellen Rahmen, je nach Rechtsanschauung (z.B. Ladendiebstahl oder Nichtbezahlung von Fahrgeldern) befinden. Meist schon im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechtes bewegen sich Bagatelldelikte als gesetzlich nicht definiert. |