| Bankgeheimnis |
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Ist das Recht der Banken und Sparkassen sowie auch anderen Unternehmen, die gewerbsmäßig Geld-, Kapital und Kreditgeschäfte betreiben. Sie dürfen keine Vermögensinhalte und Geschäftsbeziehungen preis geben, solange die Berechtigten keine Erlaubnis erteilen. Das gilt aber nicht im Strafverfahren gegenüber Gericht und Staatsanwaltschaft. Kontakt:
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