Durchsuchungsausführung

DurchsuchungsausführungDie Durchsuchungsausführung ist die Folge eines Durchsuchungsbefehls. Bei der Ausführung der Durchsuchung muss der Richter oder der Staatanwaltschaft dabei sein. Wenn dies nicht möglich dann kann ein Gemeindebeamten oder zwei Mitglieder der Gemeinde anwesend sein. Sie dürfen aber keine Polizeibeamten oder Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft sein.

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