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Ermittlungen sind Untersuchungshandlungen zur Aufklärung und Feststellung von Straftaten, eines noch unbekannten Tatverdächtigen, von Umständen, die für und gegen die Täterschaft sprechen, des Tatbeitrages des einzelnen am Gesamttatgeschehen, von Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Straftat und des Aufenthaltsortes des Tatverdächtigen. Die Ermittlungsergebnisse müssen so dokumentiert werden, dass sie beliebig so oft reproduzierbar, für Außen stehende einsichtig und beim Beweis der Täterschaft beweiskräftig sind. Die Ermittlungen müssen planvoll, zielorientiert und im Rahmen der geltenden Gesetze erfolgen. Alle Ermittlungshandlungen sind zu protokollieren und Aktenkundig zu machen.
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