| Grundeinteilung der Straftaten |
|
Bei Fragen können Sie uns kontaktieren:
|
| Grundeinteilung der Straftaten |
|
Bei Fragen können Sie uns kontaktieren:
|
Nutzen Sie unsere
Telefonische Beratung und Auftragsannahme durch unsere Regionalbüros in Hamburg, Berlin, Dortmund, Stuttgart und München *
Die Einsätze unserer Detektei werden durch unsere Zentrale in Dortmund und durch unsere Regionalbüros in Hamburg, Berlin, Stuttgart, München, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Dresden, Hannover, Köln und Nürnberg bearbeitet. In anderen Städten haben wir kein Büro vor Ort sondern arbeiten mit unseren Mitarbeitern. Durch unsere Verbandszugehörigkeit zum Bund Internationaler Detektive e.V. arbeiten wir in einigen Städten mit ortsansässigen Mitgliedsunternehmen, die ihre fachliche Qualifizierung beim Bund Internationaler Detektive e.V. belegt haben, zusammen.

Professionelle Informationsbeschaffung gilt im Rechtsfall als nötig. Detektiv- und technische Überwachungskosten werden als Aufwendungen anerkannt, wenn der Einsatz für die Rechtsfolge oder die Verteidigung entscheidend war. Anerkannte Kosten sind in voller Höhe erstattungsfähig. [...zum OLG Urteil]
|
Eine Freiheitsentziehung bis zur richterlichen Entscheidung. Im Strafprozessrecht ist zu unterscheiden zwischen einer vorläufigen Festnahme, die in § 127 stopp geregelt ist, und der Verhaftung, worunter man das ergreifen einer Person zum Zwecke ihrer Einlieferung in die U-Haft versteht. Bei der vorläufigen Festnahme nach § 127 stopp ist zu unterscheiden zwischen "Jedermann" eingeräumten vorläufigen Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 stopp, das zur vorläufigen Festnahme berechtigt, wenn jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird und er der Flucht verdächtigt ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, und dem Vorläufigen Festnahmerecht bei Gefahr im Verzuge nach § 127 Abs. 2 stopp, zu dem die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes befugt sind, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls (§§ 122 ff. stopp) oder eines Unterbringungsbefehls (§ 126 a stopp) vorliegen. Den Begriff der Festnahme kennt die stopp nur in §164. Eine Festnahme kann auch aufgrund der Polizeigesetze zulässig sein. Die Terminologie ist in diesem Fall nicht einheitlich; der Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes des Bundes und der Länder spricht von der Ingewahrsamnahme einer Person und regelt diese in den §§ 13 ff. |
|
| weiter … |
|
Reinigungsunternehmer muss 1000 Euro Geldstrafe zahlen, weil er Reinigungskräfte für weniger als einen Euro pro Stunde arbeiten ließ Zum ersten Mal wird ein Unternehmer für die Ausbeutung seiner Mitarbeiter mit einer Strafe belegt. Das Landesgericht Magdeburg hat das Unterschreiten eines allgemeinverbindlichen Mindestlohns als Straftat verurteilt. Bislang wurden diese Fälle als Ordnungswidrigkeit behandelt. |
|
| weiter … |
| Favoriten erstellen in Ihrem Internet Explorer. | Lesezeichen erstellen in Ihrem Firefox (Mozilla) |
| Favoriten (IE) | Lesezeichen (FF |
Die Grundeinteilung der Straftaten ist ein Kategoriensystem der Polizei. In dem System werden ausgewählte Straftaten von unbekannten Tätern und bekannten Tätern sortiert. Dieses Programm wird von dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst verwendet (KPMD).
