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Telefonische Beratung und Auftragsannahme durch unsere Regionalbüros in Hamburg, Berlin, Dortmund, Stuttgart und München *
Die Einsätze unserer Detektei werden durch unsere Zentrale in Dortmund und durch unsere Regionalbüros in Hamburg, Berlin, Stuttgart, München, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Dresden, Hannover, Köln und Nürnberg bearbeitet. In anderen Städten haben wir kein Büro vor Ort sondern arbeiten mit unseren Mitarbeitern. Durch unsere Verbandszugehörigkeit zum Bund Internationaler Detektive e.V. arbeiten wir in einigen Städten mit ortsansässigen Mitgliedsunternehmen, die ihre fachliche Qualifizierung beim Bund Internationaler Detektive e.V. belegt haben, zusammen.

Professionelle Informationsbeschaffung gilt im Rechtsfall als nötig. Detektiv- und technische Überwachungskosten werden als Aufwendungen anerkannt, wenn der Einsatz für die Rechtsfolge oder die Verteidigung entscheidend war. Anerkannte Kosten sind in voller Höhe erstattungsfähig. [...zum OLG Urteil]
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Allgemein Bez. Für eine Datensammlung. An der manuell geführten Kartei orientiert, wurde in der elektronischen Datenverarbeitung der Begriff D. eingeführt. Der später entstandene Begriff der D. wird zwar überwiegend auf Datensammlungen in der elektronischen Datenverarbeitung angewandt, kann aber auch als Oberbegriff für jegliche Datensammlungen - einschließlich Karteien - benutzt werden. Eine D. im Sinne von elektronischer Datenverarbeitung ist eine nach bestimmten Kriterien auf einem Datenträger gespeicherte Menge von Daten mit dem Zweck, gezielt Informationen wiederzugewinnen ( vgl. § 2 Abs. 3 Ziff. 3 BDSG). Sehr große D. oder mehrere miteinander verbundene Systeme von D. werden auch als Datenbank bezeichnet. Die Verarbeitungsmöglichkeiten einer D. sind einerseits abhängig von dem verwendeten Speichermedium und andererseits davon, welche organisatorischen und programmtechnischen Maßnahmen ergriffen wurden, um die technischen Möglichkeiten der einzelnen Medien zu nutzen. Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass eine D. nach einem bestimmten Ordnungsmerkmal geordnet ist. Alle anderen Ordnungsbegriffe dieser D. können nur durch spezielle Suchverfahren angesprochen werden. Der Begriff D. im Sinne der Datenschutzgesetze umfasst nicht nur die nach elektronischen, sondern auch die nach herkömmlichen Verfahren geführten Datensammlungen (Kartei). Voraussetzung ist in jedem Fall jedoch das Vorhandensein von mind. 4 Merkmalen, nach denen die Daten erfasst, geordnet, umgeordnet und ausgewertet werden können.
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Wird ein Detektiv bald überflüssig, weil Google ihnen die Arbeit abnimmt? Diesen Eindruck könnte man bekommen, wenn man sich Dienste wie StreetView oder jetzt Google Voice anschaut. Mit einfachsten Mitteln ist es möglich, nahezu jeden Ort auf der Welt anzuschauen und es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis dies auch in Echtzeit geschieht. So könnten dann beispielsweise Überwachungskameras in London jederzeit vom Internetzugang zuhause angesehen werden. |
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Ein Sachverständiger steht im Recht, wenn er das Herausgebens eines Gutachtens nicht gestattet. Ein Zeuge hat ein ähnliches Recht indem er das Zeugnis verweigern kann.
