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Nutzen Sie unsere
Telefonische Beratung und Auftragsannahme durch unsere Regionalbüros in Hamburg, Berlin, Dortmund, Stuttgart und München *
Die Einsätze unserer Detektei werden durch unsere Zentrale in Dortmund und durch unsere Regionalbüros in Hamburg, Berlin, Stuttgart, München, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Dresden, Hannover, Köln und Nürnberg bearbeitet. In anderen Städten haben wir kein Büro vor Ort sondern arbeiten mit unseren Mitarbeitern. Durch unsere Verbandszugehörigkeit zum Bund Internationaler Detektive e.V. arbeiten wir in einigen Städten mit ortsansässigen Mitgliedsunternehmen, die ihre fachliche Qualifizierung beim Bund Internationaler Detektive e.V. belegt haben, zusammen.

Professionelle Informationsbeschaffung gilt im Rechtsfall als nötig. Detektiv- und technische Überwachungskosten werden als Aufwendungen anerkannt, wenn der Einsatz für die Rechtsfolge oder die Verteidigung entscheidend war. Anerkannte Kosten sind in voller Höhe erstattungsfähig. [...zum OLG Urteil]
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Die kriminologische Kulturkonflikttheorie wurde von dem US-amerikanischen Kriminologen Thorsten Sellin aufgestellt. Zu Anfang handelt die Theorie grundlegend um amerikamische kriminale Einwanderer aus der Zwischenkriegszeit. Zurzeit unterscheidet der Kriminologe Michael Bock (Deutscher) zwischen unmittelbare und mittelbare kriminogene Kulturkonflikte. |
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Wie der Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) mitteilt, soll offenbar ein neuer Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes im Kabinett verabschiedet werden. Problematisch an diesem Entwurf ist, dass das Bundesinnenministerium sich hierzu bisher nicht mit den Detektiv -Spitzenverbänden wie BDI, BDA und DIHK in Verbindung gesetzt hat. |
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Ein Indiz ist im Gegensatz zur Tatsache ein Beweiszeichen. Aus einem Indiz können Schlussfolgerungen gezogen werden. Eine Indizien reihe bedeutet, dass jedes Anzeichen für sich auf eine unmittelbar erhebliche Tatsache hinweist. Man unterscheidet im Wesentlichen Indizien für das Vorliegen einer bestimmten Straftat, für Täterschaft und Tatbeteiligung, für Vorsatz oder Fahrlässigkeit sowie für die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Beschuldigten.
