Indiz

IndizEin Indiz ist im Gegensatz zur Tatsache ein Beweiszeichen. Aus einem Indiz können Schlussfolgerungen gezogen werden. Eine Indizien reihe bedeutet, dass jedes Anzeichen für sich auf eine unmittelbar erhebliche Tatsache hinweist. Man unterscheidet im Wesentlichen Indizien für das Vorliegen einer bestimmten Straftat,  für Täterschaft und Tatbeteiligung, für Vorsatz oder Fahrlässigkeit sowie für die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Beschuldigten.

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