Reisende Täter

Reisende TäterStraftäter, die aus taktischen Gründen außerhalb ihres festen Wohn- und Aufenthaltsbereichs Straftaten verüben oder welche aufgrund ihrer beruflichen Mobilität (Fernfahrer, Vertreter) an verschiedenen Orten strafrechtlich in Erscheinung treten. Zur Ermittlung r. T. ist ein gut funktionierender kriminalpolizeilicher Meldedienst (national und international) notwendig. R.T. werden auch als überörtliche Täter bezeichnet.

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