Täter

TäterIm strafrechtlichen Sinne, wer selbst tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft einen Straf- oder Ordnungswidrigkeitentatbestand durch Handeln oder durch pflichtwidriges Unterlassen erfüllt. T. ist auch, wer mittelbar eine Straftat begeht, indem er einen anderen für sich handeln lässt; dieser andere ist dann weder Täter noch Mittäter sondern Werkzeug. Im weiteren Sinne werden auch alle anderen an einer Straftat beteiligten Personen (Mittäter, Anstifter, Gehilfen) als T. bezeichnet.

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