Vermisstensuche und Rückführungen

Suche ohne Erfolg? Vermisstensuche und Rückführungen durch die A&B Detektei

Seit dem 6.6.1950 liegen beim deutschen Bundeskriminalamt 830 Fälle von vermissten Personen unter 14 Jahren – zum Zeitpunkt der Vermisstenmeldung – vor.

Die international tätigen Hilfsorganisationen Rotes Kreuz und Roter Halbmond sind bemüht um Auffindung und Rückführung vermisster Personen. Und immer noch sind offene Nachfragen bei den Suchdiensten vorhanden, die sich um Vermisste aus der Zeit des 2. Weltkrieges kümmern.

Insbesondere zu Kriegszeiten werden die traurigen Rekorde der höchsten Vermisstenzahlen erreicht: aus den Jugoslawienkriegen von vor einigen Jahren sind immer noch 21.000 Personen als vermisst gemeldet.

Die Polizei wird in aller Regel im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv bei der Suche nach vermissten Personen – in Friedenszeiten.

Es gibt schreckliche Schicksale, die mit dem Überbegriff „Vermisstensuche“ verbunden sind. Meistens sind es Kinder, die „verloren“ gehen.

Die Gründe sind vielfältig – leider handelt es sich dabei meist um Entführungen, durchgeführt oder veranlasst von einem Vater oder einer Mutter, wovon einer der beiden oftmals aus einem anderen Kulturkreis stammt, wo das Sorgerecht über ein Kind eine absolute Machtposition darstellt, wo heissblütige Temperamente zu unüberlegten Taten verleiten. 

Wir sind nicht die Leute, die etwas bewerten, wir sind keine Richter. Wir verurteilen niemanden, und was wir tun, steht prinzipiell nicht im Widerspruch zu dem geltenden Recht.

Wenn aber eine Mutter sich an uns wendet und uns das Urteil eines Familiengerichtes vorlegt, aus dem klar hervorgeht, dass die Mutter das Sorgerecht über ein Kind hat, dann ist es ein Verstoss gegen geltendes Recht, wenn der eigene Ex-Ehemann und Kindsvater das Kind widerrechtlich entführt hat. Wir nehmen uns im Auftragsfall dann dieser Sache an und versuchen, das Kind zu finden und es möglichst bald zu der Mutter zurückzubringen.

Und der Mann, der „mal eben Zigaretten holen geht“ – und nicht mehr wiederkehrt? Wenn es einigermassen tragfähige Anhaltspunkte gibt, werden wir versuchen, auch diese Geschichte aufzuklären.

Erfolgreich abgeschlossen ist ein solcher Auftrag erst dann, wenn die Rückführung gut durchgeführt wurde, und wenn die Familien wieder komplett glücklich sind.

Der Versuch, die aufgefundene Person nach Hause zurückzuführen, kann aber auch manchmal zu Überraschungen führen.
Wir hatten einige Fälle, bei denen die vermisste Person unter keinen Umständen mehr zurück gebracht werden wollte – weil – sagen wir – das „Zigarettenholen“ nur eine andere Version der Erklärung war, dass diese Person sein Leben auf eine ganz andere Basis stellen wollte. Wer will hier urteilen, wer will hier richten? Wenn kein gerichtsrelevantes Auslieferungsersuchen gestellt werden kann, können wir diese Menschen nicht zwingen, zurückzukehren.

Manchmal fragen wir uns, ob man alte Fälle nicht manchmal besser auf sich beruhen lassen sollte…
 

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