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Ein GPS Gerät als Symbol für die GPS-Ortung

GPS-Ortung | GPS-Observation – nicht erlaubt für ein Bewegungsprofil

Das Fernsehen suggeriert gerne, dass Detektive im Zuge einer Observation mit Hilfe von GPS-Trackern arbeiten. Das ist aber üblicherweise nicht der Fall. Technisch wäre das zwar einfach, aber es ist vom Gesetz her in Deutschland nicht erlaubt. Also darf keine Detektei Peilsender nutzen, um einfach von anderen Menschen ein Bewegungsprofil zu erstellen. Es gibt zwar in der Rechtsprechung einige wenige Ausnahmen, doch diese sind selten. Üblicherweise ist der Einsatz von GPS-Sendern als Unterstützung bei der Personenüberwachung nicht statthaft.

Aus diesem Grund observieren unsere Detektive heute noch so wie früher auf die alte aber bewährte Art. Das funktioniert auch ohne GPS-Observation und ist vor allen Dingen legal.

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Statthaft ist die GPS-Ortung natürlich für den eigenen Gebrauch. Möchte also jemand zum Beispiel sein eigenes Fahrzeug vor Diebstahl schützen, so ist es ihm gestattet, einen GPS-Tracker in das Fahrzeug zu legen. Dieser darf auch versteckt sein, denn sonst würde ein potentieller Dieb ihn ja sofort sehen.

Durch diesen GPS-Tracker kann der Eigentümer des Fahrzeugs stets per Ortung feststellen, wo sich das Fahrzeug gerade befindet. Das funktioniert allerdings nur dann, wenn das Auto in der Öffentlichkeit unterwegs ist und unter freiem Himmel fährt. Steht es in einer Garage oder einem Parkhaus, so ist wohl kaum eine Ortung möglich.

Auch andere Dinge, die im Eigentum einer Person stehen, dürfen per GPS-Tracker gesichert werden. Ob das nun spezielle werthaltige Boxen sind oder die Motor-Yacht oder was auch immer ist egal. Solange der Tracker Kontakt zu einem Satelliten oder dem GSM-Netz hat, lässt sich der Sender auch orten und somit die Position feststellen. Wie aber oben schon erwähnt endet die legale Nutzung, wenn man mit Hilfe des Senders heimlich ein Bewegungsprofil eines Menschen auflisten möchte.

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    Bitte beachten Sie unbedingt, dass wir aus juristischen Gründen keine GPS-Ortung von Fahrzeugen zur Erstellung eines Bewegungsprofils erstellen. Wir können im Rahmen der GPS-Ortung allenfalls gefährdete Güter, Waren, Fahrzeuge oder ähnliche Objekte sichern. Die heimliche GPS-Überwachung zur Feststellung von Personenbewegungen gehört nicht zu dem Angebotsportfolio unserer Detektei.

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