LohnfortzahlungsbetrugLohnfortzahlungsbetrug ist keine KavaliersdeliktIm Oktober 1956 begann in Schleswig-Holstein der längste Arbeitskampf in Deutschland seit dem Jahre 1905: mehr als 34.000 Beschäftigte aus der Metallindustrie kämpften 114 Tage lang für einen Tarifabschluss, der zum Ziel hatte, die Belegschaftsmitglieder im Krankheitsfall besser abzusichern: der Lohn sollte für eine gewisse Zeit weitergezahlt werden. Diese tarifliche und durch Streik erkämpfte Regelung ist bis heute eine wichtige Grundlage und ein Grundprinzip in der deutschen Tarifpolitik.
Die Schwere dieses Arbeitskampfes um die Lohnfortzahlung mitten im Wiederaufbau nach dem 2. Weltkrieg macht deutlich, wie dramatisch die Arbeitswelt sich zu wandeln begann. Um diese heute selbstverständlich gewordene soziale Bedingung in der deutschen Arbeitswelt wird Deutschland beneidet – in den anderen Industriestaaten gibt es kaum vergleichbare Absicherungen. Die Kosten dafür müssen über die Produkte erwirtschaftet werden, oder die Gemeinschaft muss die Kosten tragen, z.B. wenn in Behörden Fälle von Lohnfortzahlungsbetrug aufgedeckt werden - und es ist eine Frage der Solidarität unter den Mitarbeitern in einem Betrieb oder in einer Organisation, die zugesagte Lohnfortzahlung NICHT durch Lohnfortzahlungsbetrug zu missbrauchen.
Lohnfortzahlungsbetrug ist nämlich KEIN Kavaliersdelikt, und „Blaumachen“ ist KEINE sportliche Leistung. Das Betriebsklima wird belastet, die Arbeitsmoral leidet, der Betrieb muss materielle Verluste verkraften – das Wort „Betrug“ in dem Begriff „Lohnfortzahlungsbetrug“ ist keine Übertreibung!
Die Abmahnung und die häufig anschliessend erfolgende Entlassung eines betrügerischen Mitarbeiters bei Lohnfortzahlungsbetrug sind nur möglich, wenn gerichtsverwertbare Beweise vorgelegt werden, die vorzugsweise von unabhängigen Dritten beigebracht werden – von einer erfolgreich arbeitenden und erfahrenen Detektei, wie die A&B- Detektei eine ist.
Die A&B Detektei ist spezialisiert auf diskrete und effiziente Ermittlungen, auch und besonders bei Lohnfortzahlungsbetrug. In mehr als 90% der von uns überprüften Krankmeldungen konnten die Detektive der A&B-Detektei dazu beitragen, dass die Fälle von Lohnfortzahlungsbetrug ohne lang anhaltende Auseinandersetzungen vor den Arbeitsgerichten schnell und reibungslos abgewickelt werden konnten. Der Erfolg bewirkte bei den übrigen Mitarbeitern, die keinen Lohnfortzahlungsbetrug begangen hatten, eine deutliche Verbesserung der Motivation. Das Bewusstsein, die „schwarzen Schafe“ seien gerecht und erfolgreich ermittelt und aus den Belegschaften entfernt worden, bewirkte keine Solidarisierung mit den gefeuerten Lohnfortzahlungs-Betrügern, sondern es kam zu deutlichen Äußerungen, dass die notwendigen Entscheidungen der handelnden Geschäfts- und Behördenleitungen als gerecht und richtig begrüßt wurden.
Die Detektive der A&B-Detektei sind nach den in diesem Beruf erforderlichen Kriterien ausgesucht, und sie werden vor jedem Einsatz ausdrücklich belehrt. Im direkten Gespräch mit unseren Detektiven haben Sie die Möglichkeit, auf die im Falle des Verdachtes auf einen Lohnfortzahlungsbetrug wichtigen Details hinzuweisen, damit die Ermittlungen im Falle von Unregelmäßigkeiten und Lohnfortzahlungsbetrug schnell - und für Sie kostengünstig - zum erfolgreichen Abschluss gebracht werden können. Partner bei Ermittlungen im Lohnfortzahlungsbetrug und Blaumacher |