0800 - 44 22 100 info@detektive.com

Weiskirchen

Losheim am See

Detektive.com für das Saarland * als Einsatzgebiet

Auch im gesamten Saarland stehen Ihnen unsere Privatdetektive bei Ermittlungsfällen an 365 Tagen im Jahr zur Seite. Das Saarland ist zwar flächenmäßig klein, doch aufgrund seiner Lage an der Grenze zu anderen Staaten ist dieses Bundesland immer wieder Ausgangspunkt verschiedenster Ermittlungen und Beobachtungen in den benachbarten Ländern Luxemburg und Frankreich.

Grenzüberschreitende Recherchen gehören daher zur Tagesordnung einer international organisierten Detektei. Im Saarland selber sind vielfältige Aufgaben zu erfüllen. Von der Beobachtung bei Untreueverdacht über die Kontrolle verdächtig oft krankgeschriebener Mitarbeiter oder Versicherungsnehmer bis hin zur Personenermittlung.

Sie haben Fragen zu Einsätzen unserer Detektive im Saarland?





    Hotline

    Jetzt kostenlos anrufen:

    0800 - 44 22 100

    Infoline - persönliche Gesprächspartner

    Telefonische Beratung und Auftragsannahme durch unsere Experten verschiedener Fachgebiete in der Einsatzleitstelle Dorsten.

    Unsere Detektive sind im Einsatzgebiet Saarland * für Sie da

    Die mit Abstand bedeutendste Stadt der Region ist die Landeshauptstadt des Saarlands, die daher auch der wichtigste Einsatzort unserer Detektei innerhalb dieses Bundeslandes ist. Aber auch in allen anderen Städten und Gemeinden des Saarlands sind unsere Privatdetektive für Sie einsatzbereit. Dazu zählen Homburg, Neunkirchen, Saarlouis, St. Wendel, Merzig oder Völklingen.

    Im Saarland sind Detektive für den Mittelstand genauso im Einsatz wie im Auftrag privater Klienten. Ob Krankfeiern oder Fremdgehen – eine Detektei klärt den Verdacht schnell für Sie auf. Für mehr Informationen zu den Leistungen unserer Detektei im Einsatz auch in der Landeshauptstadt klicken Sie bitte einfach auf den nachstehenden Link:

    Detektiv in Saarbrücken im Einsatz

    Die Klosterruine Wörschweiler als Symbol für Detektivarbeit im Saarland

    Detektive in der Rechtsprechung des Saarlands

    Ermittlungsergebnisse durch einen von einem Versicherer eingeschalteten Detektiv können in einem Verfahren verwertet werden. Voraussetzung ist, dass der Privatdetektiv den Versicherten nicht unlauter zu einem Tätig werden verleitet hat. Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 23.11.2005, Aktenzeichen 5 U 70/05 – 8

    Wir helfen Ihnen gern im Saarland sofort weiter. Rufen Sie doch einfach gleich an und sprechen mit einem Privatdetektiv:

    0800 – 44 22 100