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Detektei deckt Spesenbetrug auf.

Spesenbetrug beweisen

Haben Sie den Verdacht, dass einer Ihrer Mitarbeiter falsche Abrechnungen einreicht? Die Angabe falscher Abwesenheitszeiten von zuhause kann schnell zu einem Anstieg der durch den Arbeitgeber zu zahlenden Tagesspesen führen.

Gerne wird daher von so manchem Arbeitnehmer geschummelt, wenn es um die Erfassung dieser Abwesenheitszeiten geht. Detektive stellen die wahren Zeiten fest.

Sie benötigen mehr Informationen, wie eine Detektei Spesenbetrüger überführt?





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    Nachweise zum Spesenbetrug oder der Spesenmanipulation

    Außer Spesen nichts gewesen! Was jedoch, wenn noch nicht einmal diese angefallen sind, der Mitarbeiter Ihnen diese jedoch dennoch in Rechnung stellt? In diesem Fall liegt ein Spesenbetrug vor, von dem jedes Jahr zahlreiche deutsche Unternehmen unwissentlich betroffen sind.

    Hierbei handelt es sich um eine Straftat, die keinesfalls unterschätzt werden sollte, kann sie schließlich im Laufe eines Jahres hohe Summen ausmachen. Um den Täter zu entlarven und mit handfesten Beweisen zur Rechenschaft zu ziehen, ist die Hinzuziehung einer spezialisierten Detektei ratsam.

    Spesenbetrug kostet Unsummen und untergräbt Vertrauensverhältnis

    Geht es um Spesenbetrug, kann nicht nur von Einzelfällen die Rede sein. Denn jedes Jahr wenden sich zahlreiche Arbeitgeber an unsere Detektei, weil sie betrügerische Handlungen ihrer Mitarbeiter vermuten. Diese Unternehmen agieren völlig richtig, zumal die gefälschten Spesenabrechnungen, Besuchs- und Reiseberichte neben dem Vertrauensbruch auch hohe Kosten entstehen lassen, die den Umsatz entsprechend schmälern.

    Noch beachtlicher fallen die Summen dann aus, wenn Nachahmungstäter auf den Plan gerufen werden. Ungeachtet des finanziellen Schadens möchte sich zudem kein Arbeitgeber von seinen Angestellten an der Nase herumführen lassen, zumal sie von diesen Loyalität und Respekt erwarten.

    Doch wenn es um Spesenbetrug geht, kennt die Kreativität der Betrüger keine Grenzen. So werden etwa mehrere Kundenbesuche fingiert, die in dem Ausmaß gar nicht stattgefunden haben. Einige wiederum führen diese Besuche allesamt an einem Tag durch, geben in der Abrechnung jedoch unterschiedliche Tage an.

    Typisch für einen Spesenbetrug sind zudem gefälschte Hotelabrechnungen oder eine falsch abgerechnete Kilometeranzahl. Während Ihr Angestellter dem Papier nach mit der Akquise oder Betreuung der Kundschaft beschäftigt war, hat er in der Realität womöglich Fußball gespielt, sich auf der Terrasse gesonnt oder noch dramatischer – für einen Ihrer Mitbewerber gearbeitet.

    Dies ist sehr bedauerlich, sollte doch gerade der Außendienstmitarbeiter das Aushängeschild Ihres Unternehmens sein.

    Erfahrungen & Bewertungen zu A Plus Detektei

    Wie gegen Spesenbetrug vorgegangen werden kann

    Der bloße Verdacht, dass Ihr Außendienstmitarbeiter einen Spesenbetrug begeht, genügt nicht, um diesen aus dem Unternehmen zu entlassen. Vielmehr erfordert die fristlose Kündigung stichhaltige Beweise, die vor Gericht auch wirklich standhalten und den Täter eindeutig entlarven. Genau darauf sind Detekteien spezialisiert.

    Mit ausgefeilten Strategien und mit Hilfe einer hochmodernen technischen Ausrüstung kommen die Detektive dem betrügerischen Mitarbeiter schnell auf die Spur.

    Hierzu dokumentieren die Profis etwa im Rahmen einer Observation des Angestellten die täglich zurückgelegten Kilometer sowie Uhrzeit und Aufenthaltsdauer bei Kundenbesuchen und die tatsächlichen Abwesenheitszeiten von zuhause. Anhand des Berichts der Detektei können Sie Fahrtstrecken, aufgesuchte Kunden, sowie Arbeitsbeginn und -ende mit Ihren Informationen abgleichen und so feststellen, ob die geltend gemachten Kosten auch tatsächlich entstanden sind.

    Dies gilt etwa auch für den Fall, dass Ihr Mitarbeiter im Hotel mit einem Freund und nicht mit einem Geschäftspartner speist und Ihnen hierzu einen Bewirtungsbeleg zur Abrechnung vorlegt. Falls nötig, kontaktieren die Detektive den unehrlichen Mitarbeiter zu Scheinterminen und nehmen Ermittlungen auch in den Restaurants und Hotels auf, welche der Täter per Quittung deklariert hat.

    Mit dem Ihnen überreichten Bericht und dem Bildmaterial sind Sie bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zweifelsohne in der Lage, die manipulierten Spesenabrechnungen nachvollziehbar darzulegen.

    Mit Detektiven haben Sie hohe Erfolgsaussichten, den Betrug aufzudecken

    Sobald Sie einen Spesenbetrug erahnen, sollten Sie umgehend mit uns Kontakt aufnehmen. Wir gehen mit modernen Ermittlungstechniken und verdeckten Observationen gegen den Betrüger vor. Mit erfahrenen Detektiven und High-Tech Ausrüstung ermitteln wir schnell, effektiv und zielgenau.

    Erfahrungsgemäß willigen viele Mitarbeiter unserer Mandanten, welche mit dem Dokumentationsmaterial unserer Detektive konfrontiert werden, innerhalb kurzer Zeit einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsvertrages zu. Auf diese Weise vermeidet der ehemalige Angestellte eine Strafanzeige und kommt vielleicht mit einem halbwegs guten Zeugnis davon.

    Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen vertrauensvoll an unsere Detektei und lassen Sie uns gemeinsam die Missstände diskret sowie erfolgreich bekämpfen.

    Unser Tipp zur Prävention: Verlangen Sie Besuchsberichte mit Uhrzeiten, denn dann lässt sich die Abrechnung der Zeiten durch Detektive exakt abgleichen.

    Wie und warum kommt Spesenbetrug überhaupt vor?

    Wer in seinem Alltagsleben ehrlich ist, wird in der Regel auch keinen Spesenbetrug begehen. Der Chef, der die Abrechnung genehmigt, muss sich dessen bewusst sein: Er kann fast keinen Einzelbeleg wirksam nachprüfen – es sind – wie gesagt – immer „Vertrauensspesen“.

    Er kann nur die Plausibilität prüfen, und dann dem Mitarbeiter vertrauen. Klar, ein Flugticket, ein Bahnfahrschein, Hotelreservierungen mit Vorauszahlung – alles das kann über ein Reisebüro gebucht und abgerechnet werden. Das lässt sich dann relativ sicher abnicken.

    Alles andere hängt von der Ehrlichkeit des Mitarbeiters, also von seiner charakterlichen Beschaffenheit, ab. Und daran scheitert es mitunter, wenn ein Arbeitnehmer seinen persönlichen Vorteil und seine Selbstbereicherung im Kopf hat.

    Und wenn Sie unsere Detektive benötigen, weil Sie einem Mitarbeiter bei seinen Reiseabrechnungen nicht trauen– Sie werden nicht überrascht sein, dass Sie oft auch an anderen Stellen im Berufsleben dieses Mitarbeiters dunkle Stellen finden werden, und dass der Spesenbetrug, die Spesenmanipulation nur die Spitze des Eisbergs in der unehrlichen Lebenshaltung eines Mitarbeiters ist.

    Wir sehen Ihrem Anruf zur schnellen Aufdeckung des Betrugs entgegen:

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    Zu Ihrer Information bezogen auf Spesenbetrügereien

    Spesenbetrug wird nicht nur von Angestellten begangen. Neben einem Arbeitnehmer kann auch ein Geschäftsführer einen Spesenbetrug begehen. Tatsächlich haben wir schon Fälle dieser Art gehabt, bei denen ein Geschäftsführer über einen Spesenbetrug begangen hat und somit seine Position und seine Arbeit verlor.

    Spesenbetrug Definition

    Ein Spesenbetrug tritt dann ein, wenn jemand gegenüber seinem Arbeitgeber/Dienstherren/Abrechungspartner bewusst höhere Spesen (Bewirtungskosten, Kilometerabrechnungen und so weiter) abrechnet, als jene, die ihm tatsächlich entstanden sind.

    Ist Spesenbetrug strafbar?

    Ein Spesenbetrug fällt juristisch gesehen unter § 263 StGB und ist daher eine Straftat und kein Kavaliersdelikt. Wer einen Spesenbetrug begeht, macht sich also auch strafbar.

    Ist Spesenbetrug ein Kündigungsgrund?

    Die Rechtsprechung steht in einem Fall von Spesenmanipulation auf Seiten des Betrogenen. Dem Betrüger droht in jedem Fall die fristlose Kündigung. Selbst bei verhältnismäßig kleinen Summen ist eine verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertigt, so das Bundesarbeitsgericht schon mit Urteil vom 22.11.1962, 2 AZR 42/62.

    Der Senat des Gerichts hielt schon damals an seiner vorherigen Urteilsfindung fest, wonach bei einem Arbeitnehmer in besonderer Vertrauensstellung auch schon ein einmaliger und verhältnismäßig geringfügiger Fall von Spesenbetrug ein wichtiger Kündigungsgrund sein kann. (Vergleiche dazu auch Bundesarbeitsgericht 02.06.1960; 2 AZR 91/58; BAGE 9, 263).Diese Rechtsprechung hat sich bis in die heutige Zeit fortgesetzt.

    So hat beispielsweise das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in einem Urteil festgehalten, dass ein Spesenbetrug selbst dann als Grund zur fristlosen Entlassung ausreichen kann, wenn es sich um einen einmaligen Vorfall und einen geringen Betrag handelt (unter Bezug auf das BAG Urteil vom 02.06.1960 – 2 AZR 91/58 -, AP Nr. 42 zu § 626 BGB; und das BAG Urteil vom 06.09.2007 – 2 AZR 264/06 -, AP 208 zu § 626 BGB). Nur in Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden. (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein; Aktenzeichen 5 Sa 430/08)

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