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Detektei ermittelt bei Wettbewerbsverbot.

Verstöße beim nachvertraglichen Wettbewerbsverbot nachweisen

Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot regelt das Verhältnis zwischen einem Arbeitgeber und einem ausgeschiedenen Mitarbeiter.

Mittels einer Mandantenschutzklausel oder einer Kundenschutzklausel will der Arbeitgeber für einen zeitlich begrenzten Abschnitt verhindern, dass der ausgeschiedene Angestellte im Kundenstamm des ehemaligen Arbeitgebers wildert.

Als Gegenleistung zum zeitlich und mitunter regional beschränkten Wettbewerbsverbot muss der Arbeitgeber dem ausgeschiedenen Mitarbeiter während dieser Zeit Geld zahlen. Das ist eine sogenannte Karenzentschädigung.

Was aber tun, wenn der Arbeitgeber nach der Kündigung zwar diese Entschädigung bezahlt, der ehemalige Mitarbeiter sich nicht an das nachvertragliche Wettbewerbsverbot hält? Dann bleibt oft nur der Einsatz einer Wirtschaftsdetektei, die beweist, dass es zu einem Verstoß kommt.

Voraussetzung dafür: Der alte Arbeitgeber muss eine hinreichenden Verdacht gegen den Arbeitnehmer hat, dass dieser die nachvertragliche Karenzentschädigung zu Unrecht bezieht.

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    Verstöße durch Mitarbeiter gegen das nachvertragliche Wettbewerbsverbot stellen keine Kavaliersdelikte dar. Denn für das betroffene Unternehmen können derartige Vergehen mit einem erheblichen finanziellen Schaden einhergehen.

    Beim einem klaren Verdacht gibt es nur eins: Die Reißleine ziehen und eine Detektei mit Nachforschungen beauftragen.

    Verstoß gegen Wettbewerbsverbot ist mit gravierenden Folgen behaftet

    Ganz allgemein steht ein Wettbewerbsverbot für eine Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung eines Angestellten. Im Arbeitsrecht vereinbaren die Parteien dieses Verbot im Job mit Rücksicht auf einen beendeten oder bestehenden Vertrag.

    In diesem Zusammenhang ist es dem Arbeitnehmer untersagt, ein eigenes Handelsgewerbe im Handelszweig des Arbeitgebers zu betreiben oder im Rahmen eines solchen Geschäfts für eigene oder fremde Rechnung zu tätigen. Ausnahme: Er hat die Einwilligung des eigenen Unternehmens. Diese Vereinbarung muss schriftlich vereinbart sein.

    Ein klassischer Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot liegt etwa dann vor, wenn der Mitarbeiter einem Mitbewerber gegenüber geheime Informationen aus dem Unternehmen preisgibt. Nicht wenige Angestellte geraten hierbei leicht in Versuchung, zumal teilweise sehr viel Geld als Gegenleistung in Aussicht gestellt wird.

    Dabei erstreckt sich das Wettbewerbsverbot nicht nur auf die aktive Beschäftigungsdauer, sondern – zumeist für eine bestimmte Periode von maximal 2 Jahren – primär auf die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

    Arbeitnehmer soll dem Arbeitgeber nicht schaden

    Oftmals besitzen Arbeitnehmer weitreichende Kenntnisse über sensible Informationen aus dem Unternehmen oder der Unternehmensführung des Arbeitgebers.

    Verrät er etwa Geheimnisse zu Forschungsarbeiten oder Betriebsänderungen an die Konkurrenz, so ist das fatal. Dieser Umstand verhindert möglicherweise die Anmeldung wichtiger Patente, führt zu Gewinnrückgängen und Verlust des Kundenstamms.

    Generell gefährdet jede indiskrete Weitergabe von Interna und Know-how die Wettbewerbsposition und auf Dauer die Existenz eines Unternehmens. Darum gelten strenge gesetzliche Regeln der Geheimhaltung dem Wettbewerb gegenüber.

    Zudem können bestimmte Informationen den Ruf und die Glaubwürdigkeit des eigenen Betriebes, der Belegschaft und der Geschäftsführung nachhaltig beschädigen.

    Erfahrungen & Bewertungen zu A Plus Detektei

    Wann ist eine Wettbewerbsklausel wirksam?

    Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot bedarf einer schriftlichen Vereinbarung, um zu gelten. Der Arbeitgeber vereinbart dann mit dem Arbeitnehmer eine Karenzentschädigung im Arbeitsvertrag.

    Diese Vereinbarung muss für eine bestimmte Dauer gelten. Während der Zeit, in der der Arbeitgeber die Karenzentschädigung zahlt, muss sich der Arbeitnehmer der nachvertraglichen Wettbewerbsklausel beugen.

    Die Entschädigung in finanzieller Form ersetze dann einen anderweitigen Verdienst.

    Die Vereinbarung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Regelungen und des Handelsgesetzbuches (HGB). Insbesondere gelten die Vorschriften nach § 74 Abs. 1 HGB. Eine Karenzentschädigung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss verpflichtend vereinbart sein nach ständiger Rechtsprechung. Ohne dieses Versprechen einer zukünftigen Zahlung als Karenzentschädigung ist die Klausel nichtig. Diese Vorschriften gelten auch für GmbH-Geschäftsführer nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

    Nachweis des Verstoßes gegen nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist schwierig

    Dabei gestaltet sich ein Nachweis zu einem Verstoß gegen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot auf eigene Faust größtenteils als äußerst schwierig, zumal die Täter hierbei oft sehr planvoll und strategisch vorgehen.

    Das Beschaffen von Beweisen gegen den Arbeitnehmer stellt gerade auch deshalb in vielen Fällen eine unüberwindbare Hürde für den Arbeitgeber dar. Diese Beweise müssen strengen Anforderungen genügen, um überhaupt vor Gericht zugelassen zu sein.

    Wie Sie wissen, ist das Arbeitsrecht in Deutschland extrem kompliziert. Eine versierte Detektei weiß ganz genau, wie sie in jeglicher Situation vorzugehen hat, um zu einem gerichtlich verwertbaren Nachweis zum Verstoß gegen das nachvertragliche Wettbewerbsverbot zu erlangen.

    Diese Beweise versetzen Ihre Rechtsanwälte in die Lage, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. So haben Sie die Chance, ein Urteil zu erzielen, dass die Karenzentschädigung kippt und Sie hingegen einen Anspruch auf Entschädigung gegen den ehemaligen Arbeitnehmer haben.

    Detektivische Dienstleistungen zum Nachweis des Verstoßes gegen ein Wettbewerbsverbot

    Hegen Sie einen begründeten Verdacht, so reicht dieser alleine in einem Gerichtsprozess nicht aus. Dieser Verdacht genügt jedoch, um eine Detektei mit dem Nachweis des Verstoßes gegen  ein nachvertragliches Wettbewerbsverbots zu beauftragen. Der handfeste Verdacht begründet das berechtigte Interesse an einer Kontrolle.

    Bei einem derartigen Verstoß stehen der Detektei diverse Wege der Ermittlung offen, um den Arbeitnehmer zu überführen.

    Als äußerst effektiv hat sich in solchen Fällen die Observation der Zielperson erwiesen. Unbemerkt nehmen die Detektive hierbei auf Basis von Hinweisen die Beobachtung der verdächtigen Person auf und observieren diese unauffällig im Arbeitsalltag.

    Auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) sieht die Observation eines Arbeitnehmers als legales Mittel an, wenn ein klarer Verdacht als berechtigtes Interesse vorliegt. Bei dem Einsatz sind die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Illegale Wege der Observation wie eine heimliche Ortung per GPS Tracker sind nicht statthaft.

    Detektive erbringen die Beweise für die Verstöße gegen das nachvertragliche Wettbewerbsverbot nur auf legale Art und Weise. Die Ergebnisse sind in einer schriftlichen Dokumentation enthalten.

    Die Zeugenaussage der Detektive dient gesetzlich als wirksamer Beweis, den Sie anschließend bei Verhandlungen mit dem betroffenen Angestellten, aber auch im Rahmen einer juristischen Verfolgung zur Durchsetzung Ihrer rechtlicher Interessen einsetzen, sei es vor dem LAG oder bis hin zum Urteil des BAG.

    Beweise für einen Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot erforderlich? Dann suchen Sie garantiert uns!

    Ist Ihr geschäftliches Interesse in Gefahr? Bricht ein Arbeitnehmer vertragliche Vereinbarungen? Müssen Sie laut Arbeitsvertrag eine Zahlung leisten, obwohl der Arbeitnehmer sich nicht an das Verbot hält? Arbeitet der Arbeitnehmer schon für die Konkurrenz?

    Voraussetzung um ein Urteil zu erwirken oder zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses ohne weitere Zahlung sind Beweise. Mittels gezielter Observationen kombiniert mit Recherchen sowie verdeckten Ermittlungen gelingt es unserer Detektei regelmäßig, Verstöße gegen das vereinbarte Wettbewerbsverbot in Form konkurrierender Beschäftigungen zu belegen.

    Auch in komplizierten Fällen bringen unsere versierten Detektive wesentliche Fakten ans Tageslicht und liefern Ihnen so den notwendigen Nachweis für Zuwiderhandlungen gegen das nachvertragliche Wettbewerbsverbot.

    Diese Nachweise versetzen Sie in die Lage, die erforderlichen juristischen Schritte einzuleiten. Diese können zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund führen und Anspruch auf Schadenersatz hervorrufen. Wir helfen Ihnen effizient und diskret dabei, solchen Leuten das Handwerk zu legen, denn die Einhaltung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots kann für Ihre Firma existentiell sein.

    Schon vielen früheren Arbeitgebern haben wir geholfen, sich gegen Verstöße beim Wettbewerbsverbot zu wehren. Sprechen Sie mit einem Detektiv und lassen Sie uns gemeinsam unverbindlich die richtige Strategie festlegen. Wir weisen für Sie einen Verstoß gegen ein Verbot im Rahmen des nachvertraglichen Wettbewerbs nach, die zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen.

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    Informationen zum Thema

    Es gibt unterschiedliche Formen von Wettbewerbsverboten, die zwischen den Parteien vereinbart werden. In den meisten Fällen ist es denkbar, dass dagegen verstoßen wird und sich die Parteien nicht vertragsgemäß verhalten.

    Es gibt Regelungen wie:

    • bedingtes Wettbewerbsverbot
    • unverbindliches Wettbewerbsverbot
    • nachvertragliches Wettbewerbsverbot
    • nachträgliches Wettbewerbsverbot

    Stets gelten die Vorschriften des HGB.

    Detektive arbeiten beispielsweise in Fällen von Verstößen gegen ein vertragliches Wettbewerbsverbot eines Geschäftsführers einer GmbH,  eines Gesellschafters aber auch durch Freiberufler und Subunternehmer oder Handelsvertreter.

    Wenn Sie auf der Suche sind nach einer Vorlage, dann empfehlen wir für ein Mutter zur Vereinbarung des Wettbewerbsverbot die Lektüre der Seite der IHK.

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