Rückführungen von vermissten Personen
Gilt es, eine Person nach Hause zu bringen? Benötigen Sie dabei Unterstützung Gerade bei Minderjährigen ist bei einer solchen Aufgabe viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl. Inwieweit wir Sie bei Ihrem Anliegen unterstützen können, ist in einem unverbindlichen Beratungsgespräch auszuleuchten.
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Suche ohne Erfolg? Vermisstensuche und Rückführungen durch unsere Detektei
Dem Bundeskriminalamt werden jedes Jahr aufs Neue eine Vielzahl von Vermisstenfällen zugetragen. Alleine 2014 wurden in Deutschland 7.174 Kinder/Jugendliche unter 14 Jahren als nicht auffindbar dort ins Register genommen.
Insbesondere zu Kriegszeiten werden die traurigen Rekorde der höchsten Vermisstenzahlen erreicht: aus den Konflikten auf dem Balkan von vor einigen Jahren sind immer noch 21.000 Personen als nicht auffindbar gemeldet.
Die Polizei wird in aller Regel im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv bei der Suche nach nicht auffindbaren Personen, insbesondere bei Jugendlichen. Dennoch sind die staatlichen Ressourcen für den jeweiligen Einzelfall begrenzt.
Werden alle nicht auffindbaren Personen gesucht?
Betrachten wollen wir hier nicht die abgängigen Kinder, die von daheim weglaufen, sondern Fälle, in denen Kinder entzogen werden. Die Gründe sind vielfältig – leider handelt es sich dabei mitunter auch um „Entführungen“, durchgeführt oder veranlasst von einem Vater oder einer Mutter.
Nicht selten ist dabei eines der Elternteile aus einem anderen Kulturkreis, in dem das Sorgerecht über ein Kind eine absolute Machtposition darstellt und wo heißblütige Temperamente zu unüberlegten Taten verleiten.
Wir sind nicht die Leute, die etwas bewerten, wir sind keine Richter. Wir verurteilen niemanden, und was wir tun, steht prinzipiell nicht im Widerspruch zu dem geltenden Recht.
Wenn aber eine Mutter sich an uns wendet und uns das Urteil eines Familiengerichtes vorlegt, aus dem klar hervorgeht, dass die Mutter das Sorgerecht über ein Kind hat, dann ist es ein Verstoß gegen geltendes Recht, wenn der eigene Ex-Ehemann und Kindsvater das Kind widerrechtlich entzogen hat. Wir nehmen uns im Auftragsfall dann dieser Sache an und versuchen, das Kind zu finden und es möglichst bald zu der Mutter zurückzubringen.
Und der Mann, der „mal eben Zigaretten holen geht“ – und nicht mehr wiederkehrt? Wenn es einigermaßen tragfähige Anhaltspunkte gibt, werden wir versuchen, auch diese Geschichte aufzuklären.
Erfolgreich abgeschlossen ist ein solcher Auftrag erst dann, wenn die Rückführung gut durchgeführt wurde, und wenn die Familien wieder komplett glücklich sind.
Der Versuch, die aufgefundene Person nach Hause zurückzuführen, kann aber auch manchmal zu Überraschungen führen.
Wir hatten einige Fälle, bei denen die dann gefundene Person unter keinen Umständen mehr zurück wollte – weil – sagen wir – das „Zigarettenholen“ nur eine andere Version der Erklärung war, dass diese Person ihr Leben auf eine ganz andere Basis stellen wollte. Ist die Person volljährig, so kann sie machen, was sie will.
Lesen Sie zu der Thematik auch den Artikel Vermisste Personen suchen.