Auskunft über Privatpersonen oder auch Vollstreckungsauskunft
Sie haben einen Schuldner und können nicht an Ihr Geld kommen. Oder Sie haben einen Geschäftspartner, der Ihnen undurchsichtig erscheint.
Da gehen Sie lieber vorher auf Nummer sicher, damit später nicht das böse Erwachen kommt und Sie kein Geld für Ihre Lieferungen oder Leistungen erhalten. Die Privatpersonen-Vollstreckungsauskunft, kurz auch Personenauskunft genannt, wird meist angefragt, wenn Ihr Schuldner durch die gesetzlichen Möglichkeiten nicht zur Begleichung Ihrer Forderungen gebracht werden konnte. Wir reden hier von einer Wirtschaftsauskunft mit Prüfung der Bonität.
Sie haben Fragen zur Personenauskunft?
Hotline
Jetzt kostenlos anrufen:
0800 - 44 22 100
Telefonische Beratung und Auftragsannahme durch unsere Experten verschiedener Fachgebiete in der Einsatzleitstelle Dorsten.
In der Praxis stellen wir immer wieder fest, dass Schuldner versuchen, ihre Vermögenswerte zu verstecken. Die Möglichkeiten der Verschleierung sind vielschichtig und für nicht Fachkundige oft nur schwer erkennbar. Aus unserer jahrzehntelangen Erfahrung in diesem Sektor ist es mitunter möglich, auch verschleierte Vermögenswerte des Schuldners zu lokalisieren. Diese Informationen sind für die Gläubigerbefriedigung.
Ermittelte Vermögenswerte im Zusammenhang mit der Gläubigerbefriedigung sind häufig:
- Arbeitgeber (dort können Sie das Einkommen vollstrecken)
- Immobilien (auch da lässt sich vollstrecken)
- Firmenbeteiligungen
- Lebensversicherungen (leider ohne Gewähr, denn es ist nicht immer möglich, eine zu finden)
- Bankkonten (dort können Sie eine Kontenpfändung vornehmen; wir bieten kein Inkasso an)
- Rentenanwartschaften
- Vermögenswerte
- Nebentätigkeiten
Bonitätsauskunft
Auch zur Bonität einer bestimmten Person lassen sich im Rahmen der Auskünfte erteilen. Dazu zählen auch Kriterien wie Zahlungsweise, vorhandene Negativmerkmale, liegen gegen die angefragte Person bereits bekannte Inkassoverfahren, Haftanordnungen zur Abgabe einer Versicherung an Eides statt über die Vermögensverhältnisse vor oder wurde diese bereits geleistet. Personenauskünfte und eine Information zur Bonität schützen effektiv vor bösen Überraschungen.
Die Eintragung im Schuldnerregister führt dazu, dass Sie Ihre Rechtsgeschäfte nur auf Basis einer Vorkasse tätigen sollten, um nicht später das Nachsehen zu haben. Im Rahmen der Bonitätsprüfung wird eine Wirtschaftsauskunft erstellt. Auch ist es denkbar, eine Firmenauskunft zu erstellen. Die Firmenauskunft beinhaltet andere Parameter und geht weiter als die einfache Bonitätsauskunft zu einer Privatperson. Personenauskünfte durch einen Wirtschaftsdetektiv laufen jedoch genau wie die Firmenauskunft darauf hinaus, mögliche Negativmerkmale eindeutig zu erkennen.
Haftanordnung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung als Indikator
Die Anordnung der Haft zur Abgabe der EV über die Vermögensverhältnisse eines Schuldners ist ein untrügliches Zeichen dafür, dass eine drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Auch Inkasso Negativmerkmale zeugen von einer schlechten Bonität. Diese Infos erhalten Sie bei einer Abfrage bei uns.
Deshalb überprüfen wir diese Dinge sehr genau und berichten im Rahmen der Beauskunftung auch über das Vorliegen von Haftanordnungen in diesem Bereich. Die eidesstattliche Versicherung selber wird natürlich auch geprüft. Es könnten dort falsche Angaben gemacht worden sein. Übrigens ist diese vielen Menschen noch unter dem Begriff Offenbarungseid geläufig.
Wurde diese EV bereits abgegeben, existieren somit Gläubiger vor Ihnen. Es stellt sich dann die Frage, ob überhaupt noch „etwas zu holen“ ist. Maßnahmen per Inkasso laufen dann ins Leere. Fraglos können Sie aber gegen den Schuldner dennoch einen gerichtlichen Titel zu erwirken.
Dieser Titel ermöglicht es Ihnen, 30 Jahre lang Ihre Forderung aufrecht zu erhalten. Sie können dann immer wieder Vollstreckungsversuche unternehmen. Sind jedoch vorrangige Gläubiger existent, werden deren Forderungen als erstes im Inkasso befriedigt. Kennen Sie aber Vermögensobjekte, die anderen Gläubigern noch nicht bekannt sind, so können Sie gezielt dort vollstrecken, ohne dass die anderen davon etwas ahnen. Um diese Kenntnis zu erlangen helfen Personenauskünfte zur Gläubigerbefriedigung.
Im Zuge der Schuldnerauskunft stellen wir auch die Adresse fest
Mitunter gibt es die Situation, dass Sie gar nicht wissen, wo derjenige heute wohnt, von dem Sie noch Geld bekommen. Eine Zwangsvollstreckung ohne aktuelle Adresse funktioniert aber nicht.
Sie können natürlich eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt der jeweiligen Stadt stellen. Doch was machen Sie, wenn das Einwohnermeldeamt keine aktuelle Adresse kennt? Nicht immer ist das Melderegister auf dem neuesten Stand. Die einfache Melderegisterauskunft führt also nicht immer ans Ziel. Im Internet kommen Sie wohl nicht weiter und bei den Behörden oder dem Amtsgericht auch nicht. Dann kann ein Detektiv für Sie die neue Anschrift der gesuchten Person ermitteln.
Das bringt Ihnen die Möglichkeit, die Vermögensauskunft zu erzwingen. Der Gerichtsvollzieher kann dort überdies versuchen, zu vollstrecken. Diese Maßnahme endet auch mit dem Eintrag im Schuldnerverzeichnis.
Weitere Aspekte der Personenauskunft
In begründeten Fällen können bei der Personenauskunft auch Ermittlungen zum Leumund und Ruf einer Person getätigt werden. Voraussetzung zur Erstellung einer Auskunft ist ein berechtigtes Interesse des Kunden an diesen Daten und Informationen. Dieses ist gemäß den Vorschriften der Datenschutzbehörde nachzuweisen.
Mit einer Personenauskunft zur Vorbereitung der Vollstreckung können nur Privatpersonen (natürliche Personen) oder Inhaber von Personengesellschaften auf eingetragene Negativmerkmale bezogen auf deren Bonität überprüft werden. Über bestimmte Scorings lässt sich unter Zuhilfenahme von soziodemografischen Daten im Zuge der Bonitätsprüfung eine Einschätzung der Bonität ableiten.
Häufig wird die Personenauskunft auch von Vermietern eingeholt, bevor Sie Mieter in ein neues Mietverhältnis übernehmen. Im Falle einer Negativauskunft kann man sich so effektiv vor vermeidbaren Schäden schützen. Denn kein Vermieter wird einen Mieter akzeptieren, der Negativmerkmale aufzuweisen hat. Speziell im Kampf gegen Mietnomaden ist diese Form der Ermittlung erfolgreich. Sie wissen ja sicher, wie schwierig es ansonsten ist, Mietnomaden wieder loszuwerden. Darum ist die Vorfeldprüfung stets empfehlenswert.
Bundesweit und international tätig
Wir bieten die Auskunft über eine Person primär in Deutschland an. Von Hamburg über Nordrhein-Westfalen bis Baden-Württemberg sind wir für Sie da, wenn Sie Auskünfte einholen wollen.
Auch können wir durchaus in anderen Ländern wie beispielsweise Österreich, Türkei oder den USA Auskünfte erteilen. Dazu zählt auch die Bonitätsprüfung zur Gläubigerbefriedigung.
Ähnlich wie Auskünfte zur Bonität von Personen sind auch Firmenauskünfte zu betrachten. Auch diese werden von unserer Detektei im Im-und Ausland erstellt. Im Ausland gibt es jedoch üblicherweise keine Kriterien wie eine Eidesstattliche Versicherung oder Anordnung zur Haft zur Abgabe der Versicherung über die Vermögensverhältnisse an Eides statt. Uns stehen dort aber andere Ressourcen bei der Recherche zur Verfügung.
Übrigens ist die Auskunftserteilung nicht zu verwechseln mit einer Personensuche. Dabei geht es hauptsächlich um die Anschriftenermittlung. Das ist ein gänzlich anderer Aufgabenbereich von Detekteien. Da wir ein gewerblicher Dienstleister sind, können wir Auskünfte generell nicht kostenlos erteilen, sondern nur gegen eine Gebühr. Diese richtet sich nach Art und Umfang der zu erteilenden Beauskunftung.
Eine Tätigkeit im Bereich Inkasso bieten wir grundsätzlich nicht an. Allerdings arbeiten wir häufig für Firmen aus der Inkasso Branche, die zielgerichtete Informationen über Schuldner benötigen. Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen gerne eine Inkasso Firma. Wenn Sie aber Schuldnerauskünfte benötigen, dann ist eine Detektei wie wir Ihr erster Ansprechpartner.
Beratung nutzen
Rufen Sie jetzt bei unserer Zentrale an. Sie erhalten dort alle erforderlichen Informationen darüber, wie eine wirtschaftliche Auskunft erstellt werden kann. Erfahren Sie jetzt am Telefon in der Beratung mehr über die Optionen der Bearbeitung. Oder nehmen Sie online Kontakt auf über das Formular. Nennen Sie bitte Namen und Telefonnummer. Wir melden uns dann bei Ihnen, damit Sie Ihr Recht durchsetzen können.
0800 – 44 22 100
Ebenfalls oft gelesene Artikel: