Verdeckte Videoüberwachung
Bei der Überführung von Tätern und Feststellung von Tatabläufen ist mitunter eine Videoüberwachung der einzige Weg, um Klarheit zu schaffen. Der Einsatz von kleinsten Videokameras, die verdeckt eingebaut werden, erlaubt es, dass man auch Sachverhalte aufklären kann, die ansonsten nicht überschaubar wären. Darum setzen unsere Detektive bei bestimmten Sachverhalten unter Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen Miniaturkameras ein.
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Visuelle Beweise – verdeckte Videoüberwachung zulässig
Die verdeckte Videoüberwachung muss verhältnismäßig sein im Vergleich zum aufzuklärenden Sachverhalt. Anlass für eine verdeckte Videoüberwachung sind zumeist Tatbestände wie Diebstahl, Unterschlagung oder Sabotage. Wenn man die Rahmenbedingungen einhält, ist die heimliche Überwachung mit versteckten Videokameras durchaus statthaft. So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG).
In dem Verfahren ging es um die Frage der zur Zulässigkeit von verdeckten Überwachungen per versteckt eingebauten Videokameras. Die höchsten Arbeitsrichter haben dabei geurteilt, dass die heimliche Videoüberwachung eines Arbeitnehmers erlaubt ist, wenn es einen konkreten Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung seitens des Arbeitnehmers zum Nachteil des Arbeitgebers gibt.
Auch sollte es keine weniger einschneidenden Methoden zur Verdachtsaufklärung geben oder diese sollten ohne Ergebnis ausgeschöpft worden sein. Wenn dann zur Aufklärung des Tatbestandes eine verdeckte Videoüberwachung als einzige verbleibende Maßnahme bleibt und diese an sich nicht unverhältnismäßig ist, spricht nichts gegen den Einsatz von Miniaturkameras zur Tataufklärung. Übrigens ging es in dem Verfahren um den Diebstahl von Zigaretten durch eine Angestellte. (Bundesarbeitsgericht Aktenzeichen: 2 AZR 153/11)
Eine verdeckte Videoüberwachung kann helfen
Durch den Einsatz hochmoderner Kleinstkameras sind wir in Lage, auch schwierig zu beweisende Sachverhalte aufzuklären. Die Videoanlagen werden ja nach Bedarf außerhalb der Geschäftszeiten, in der Nacht oder am Wochenende eingebaut, damit niemand etwas vom Einbau bemerken kann. Die Auswertung der Videoüberwachung kann wahlweise durch den Kunden erfolgen oder durch einen unserer Techniker.
Hier hängt es auch vom nachzuweisenden Sachverhalt ab. Es gibt Fälle, da bekommt der Detektiv die Videoaufnahmen nie zu Gesicht. Vielmehr stellt die Detektei nur das technische Equipment, sorgt für den perfekten, maßgeschneiderten Einbau und übergibt alle Aufnahmen noch am Ort des Geschehens an den Kunden. Wichtig ist, dass die verdeckte Kameraüberwachung unter Einhaltung der bestehenden Rechtsvorschriften erfolgt.
Die verdeckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz darf nicht dazu genutzt werden, die allgemeine Arbeitsleistung der Mitarbeiter zu überwachen. Vielmehr müssen schwere Delikte im Raum stehen, damit eine Detektei eine Videoüberwachung vornehmen kann.
Technische Aspekte – Verdeckte Videoüberwachung
Der häufigste Einsatz aber für unsere Detektive ist das Alltägliche: die bewusst unauffällige Videoüberwachung im Bereich des Einzelhandels zur Aufklärung von Kassendiebstählen. Gerade bei kleineren Geschäften können Kassendiebstähle zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden führen.
Die eingesetzten verdeckten Minikameras werden an die örtlichen Gegebenheiten angepasst. Die Übertragung der Bilder zum Aufzeichnungsmedium erfolgt entweder als bevorzugte Kabellösung oder – wenn keine Kabel gezogen werden können – per Funk. Die Funkübertragung wird aber nur als ultima ratio Lösung genutzt, weil es bei der Funkübertragung zu Störungen kommen kann. Die Aufzeichnung erfolgt auf speziellen Festplatten mit sehr hoher Speicherkapazität, so dass auch Langzeitaufnahmen möglich sind.
Unsere Detektive wollen die Personen überführen, die etwas Verbotenes tun, und speichern das, was diese tun, digital ab – gerichtsverwertbar und streng im Rahmen des Erlaubten, damit Sie die Beweismittel auch verwenden können. Tonaufnahmen werden bei der verdeckten Kameraüberwachung nicht vorgenommen.
Verdeckte Miniaturkamera leihen
Alle Videoüberwachungsanlagen werden dem Kunden leihwiese via Miete überlassen. Für den heimischen Bedarf, zum Beispiel zur Überwachung eines Raumes, haben wir darüber hinaus ein fertiges System, das Sie bei uns ausleihen können. Dieses System können Sie binnen weniger Minuten betriebsfertig und ohne Installation einsetzen.
Die Minikamera ist getarnt in einem Alltagsgegenstand eingebaut, so dass Sie die heimliche Videokamera praktisch nur noch hinzustellen brauchen und schon kann der Raum überwacht werden, ohne dass ein Detektiv eine aufwändige Installation vornehmen muss.
Selbst die Aufnahmen bekommt der Detektiv nicht zu sehen, weil Sie sämtliche Bilder auf einer SD-Karte speichern können, die Sie bei der Rückgabe der verdeckten Videoüberwachungsanlage einfach entnehmen können. Mehr Diskretion geht nicht.
Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern weiter. Oder rufen Sie gleich an und lassen sich beraten, welche Möglichkeiten wir für Sie bieten:
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