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Tasten mit den Wörtern recht und Unrecht als Sinnbild für Unterschlagung

Unterschlagung – wir recherchieren im Betrieb und decken auf

Macht sich jemand eine fremde Sache wie beispielsweise Firmeneigentum zu eigen, dann liegt eine Unterschlagung vor. Bereits der Versuch der Unterschlagung ist strafbar und kann neben einer Geldbuße faktisch auch mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.

(§ 246 StGB) Innerhalb eines Arbeitsverhältnisses ist das Unterschlagen fremden Eigentums in der Regel mit einer fristlosen Kündigung behaftet. Unternehmen fällt es oftmals schwer, Delikte dieser Art nachzuweisen. Mit diskretem Auftreten und professionellem Equipment decken Detektive derartige Straftaten zuverlässig auf. Dabei recherchieren wir in legaler Form.

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    Zahlreiche Unternehmen unwissentlich von Unterschlagung betroffen

    Einer Umfrage zufolge, ist seit 2005 fast jedes zweite deutsche Unternehmen bereits Opfer von Wirtschaftskriminalität geworden. Dabei beläuft sich der Gesamtschaden jedes Jahr auf mehr als sechs Milliarden Euro.

    Gerade der Anteil an Straftaten, in denen es um Unterschlagung geht, verharrt seit Jahren auf einem besonders hohen Niveau und steht praktisch an der Tagesordnung. Äußerst bedenklich ist hierbei die Tatsache, wonach sich viele Firmen nicht bewusst sind, dass etwaige Inventurdifferenzen und Umsatzverluste auf ein solches Delikt zurückzuführen sind.

    Dabei sitzt der Übeltäter in der Mehrheit der Fälle in den eigenen Reihen, denn derartige Straftaten werden oft vom eigenen Personal begangen.

    Polizeiliche Ermittlungen haben dabei gezeigt, dass nicht selten sogar langjährige Mitarbeiter für die Unterschlagungen verantwortlich zeichnen. Die Täter machen sich hierbei Schwachstellen im Betrieb und in dessen Sicherheitsstruktur zunutze, um ihren kriminellen Machenschaften fernab skeptischer Blicke nachgehen zu können.

    Prüfungsverfahren sowie Kontrollen werden geschickt umgangen, um keinen Verdacht aufkommen zu lassen. Gerade deshalb ist es für ein Unternehmen schwer, so geartete Straftaten nachzuweisen und den Tätern den Garaus zu machen. Dies wird durch eine Studie der Prüfungsgesellschaft KPMG noch einmal verdeutlicht: Im Zusammenhang mit Diebstählen und Unterschlagung liegt die Dunkelziffer der nicht bemerkten Fälle bei erstaunlichen 83%. Demgegenüber steht allerdings die hohe Aufklärungsquote von Detekteien bei derartigen Straftaten.

    Detektei ermittelt diskret und undercover

    Zu verdanken ist diese hohe Aufklärungsquote der professionellen Ermittlungsarbeit der Detektive. Bei einem konkreten Verdacht observiert die Detektei in sämtlichen Bereichen, in denen es zu Unterschlagungen gekommen ist. Falls erforderlich, werden gleichartige Gegenstände gekonnt präpariert, um den Täter für eine erneute Tat in die Falle zu locken.

    Erfahrungen & Bewertungen zu A Plus Detektei

    Zur Täterüberführung hat sich bei Unterschlagung neben der Observation von Diebesgut auch die Videoüberwachung und die Einschleusung von verdeckt arbeitenden Detektiven getarnt als neue Mitarbeiter als effektiv erwiesen. Operative Methoden dieser Art helfen bei der Überführung des kriminellen Mitarbeiters. Neben der Feststellung des Täters münden die bewährten Ermittlungsmethoden auch in einer stichfesten Beweisführung.

    Diese hält zur eindeutigen Darstellung des Tathergangs vor Gericht stand. Denn dank aussagekräftiger Dokumentationen mit Zeugenaussagen, oft untermauert durch Videomaterial und Bilder, lassen sich auch die letzten Zweifel ausräumen.

    Unterschlagung von Geld

    Ein häufig zu bearbeitendes Delikt ist das Unterschlagen von Geld. Zumeist handelt es sich hier um Beträge, die heimlich aus der Kasse, manchmal aber auch aus dem Tresor entwendet werden. Ausgeführt wird die Tat dann von einer Person, die direkten Zugang zu dem Geld hat.

    Dadurch wird die besonderer Schwere der Tat noch erhöht, denn der Vertrauensvorschuss, der dieser Person gewährt wurde, wird in bedeutender Schwere missbraucht. Auch in Fällen, in denen Geld fehlt, haben Detektive geeignete Ansatzpunkte und erprobte Ermittlungswege, um eine Aufklärung mit klaren Beweisen zu erlangen.

    Detektive klären Unterschlagungsdelikte erfolgreich auf

    Für den Einsatz unserer Detektei bei dem Verdacht auf betriebsinterne Kriminalität spricht eine hohe Erfolgsquote beim Aufklären von Unterschlagungs- und Diebstahldelikten. Regelmäßig vertrauen sich uns Unternehmen an, die im Rahmen der Betriebsprüfung auf Unstimmigkeiten stoßen und Unterschlagung vermuten. In den meisten Fällen konnten wir durch gezielte Ermittlungsmaßnahmen die anfängliche Vermutung frühzeitig mit handfesten Beweisen untermauern und so einen noch größeren Schaden verhindern.

    Haben Sie Bedarf bei der Aufklärung von Unterschlagung, dann wenden Sie sich jetzt für ein kostenloses Beratungsgespräch an unsere Detektei. Wir präsentieren Ihnen mögliche Lösungsansätze und helfen Ihnen dabei, der Bereicherung auf Ihre Kosten ein Ende zu setzen. So schützen Sie Ihr Unternehmen und sichern auch in Zukunft Ihren Betriebserfolg. Rufen Sie jetzt an:

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    Strafmaß Unterschlagung

    Zu Ihrer Information hier noch der Auszug aus dem Strafgesetzbuch, in dem die Strafe für dieses Delikt definiert wird:

    • 246 StGB

    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

    (2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

    (3) Der Versuch ist strafbar.

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