0800 - 44 22 100 info@detektive.com
Mitarbeiterüberwachung durch Detektive

Mitarbeiter­überwachung – wann ist sie erlaubt?

Hier wird Ihnen als Arbeitgeber geholfen, wenn Sie Probleme mit Mitarbeitern haben. Wenn Ihnen als Arbeitgeber die nötigen Beweise fehlen, engagieren Sie einen Wirtschaftsdetektiv.

Unsere Detektei ist spezialisiert auf die die legale Mitarbeiterobservation. Sie als Arbeitgeber haben dabei grundsätzlich einen konkreten Verdacht gegen den Angestellten. Dann kann eine Überwachung erfolgen. Das verlangt die gesetzliche Regelung im Arbeitsrecht. Nur dann ist eine Kontrolle des Arbeitnehmers sinnvoll.

Sie haben Fragen zur Überwachung von Arbeitnehmern?





    Hotline

    Jetzt kostenlos anrufen:

    0800 - 44 22 100

    Infoline - persönliche Gesprächspartner

    Telefonische Beratung und Auftragsannahme durch unsere Experten verschiedener Fachgebiete in der Einsatzleitstelle Dorsten.

    Telefonische Beratung und Auftragsannahme für Arbeitgeber durch unsere Experten in der Einsatzleitstelle.

    Professionelle und unauffällige Mitarbeiterüberwachung

    Für Arbeitgeber ist die Notwendigkeit der Überwachung eines Arbeitnehmers am Arbeitsplatz und darüber hinaus durch diverse Gründe gegeben.

    Bei der Überwachung und auch bei der Videoüberwachung handelt es sich um ein legales Mittel zur Bekämpfung von Straftaten. Diese Mittel sind also im Arbeitsrecht erlaubt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Sofern ein handfester Verdacht auf eine Fehlhandlung besteht, ist die Mitarbeiterüberwachung durch Detektive erlaubt.

    Das ist dann der Fall, wenn folgende Verdachtsmomente im bestehen:

    Mit bewährten und anerkannten Mitteln helfen Ihnen Detektive, sich gegen kriminelles Handeln von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz und außerhalb zu wehren. So bekommen Sie an gerichtsverwertbare Beweise, die Ihnen bei der Anfechtung einer ausgesprochenen Kündigung den Rücken stärken.

    Erfahrungen & Bewertungen zu A Plus Detektei

    Weshalb die Mitarbeiterkriminalität eine ernsthafte Bedrohung darstellt

    Die Möglichkeiten der Mitarbeiterüberwachung sind vielfältig. Gemäß einer Studie der Corporate Trust erleiden mittelständische Betriebe die größten Schäden durch Überfall, Einbruch und Diebstahl.

    An zweiter Stelle folgen Untreue, Betrug sowie Korruption. Bei Fällen von Informationsabflüssen stellen Angestellte sogar die größte Gefahr dar. In der Summe ist es nicht weiter verwunderlich, dass die Aufträge von Detekteien wie der unseren zu mehr als zwei Drittel Arbeitnehmer-Delikte betreffen.

    Berechtigtes Interesse und konkreter Verdacht müssen vorliegen

    Egal ob im privaten oder wirtschaftlichen Bereich. Man kann nicht einfach jede x-beliebige Person überwachen lassen. Die Überwachung durch eine Detektei setzt in Deutschland ein „berechtigtes Interesse“ des Auftraggebers voraus.

    Hierunter versteht der Gesetzgeber jedes vermögensrechtliche, ideelle, private oder öffentliche Interesse, welches im Einklang zu den Sittengrundsätzen und dem Arbeitsrecht steht. Zudem muss gegen den Mitarbeiter ein konkreter Verdacht vorliegen, um ihn überwachen zu dürfen. Dies verlangt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

    Denn bei der Personenüberwachung geht es auch um die Erhebung personenbezogener Daten. Das Persönlichkeitsrecht muss also ebenso berücksichtigt werden. Bereits vor der Auftragsannahme werden beide Voraussetzungen auf Basis bestehender Rechte geprüft und anschließend vertraglich festgehalten.

    Was ist beispielsweise, wenn ein Mitglied eines Betriebsrates durch eine Detektei kontrolliert werden muss? Ist es  überhaupt möglich, ohne Anhörung des Betriebsrates ein Mitglied des Betriebsrates zu kontrollieren? Sind die dann gewonnenen Beweise vor Gericht überhaupt erlaubt? All das ist machbar. Dazu gibt es genügend Urteile. Ein Verstoß gegen die Pflichten des Arbeitsvertrages kann nicht durch ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates ausgehebelt werden.

    Bei diesen rechtlich komplexen Fällen prüft unser hauseigener Jurist alle Szenarien. Beachten Sie bitte, dass Sie für eine Rechtsberatung jedoch Ihren Rechtsanwalt befragen. Das ist uns als Detektei grundsätzlich verboten.

    Mitarbeiterüberwachung deckt Missstände schnell und zuverlässig auf

    Unsere Detektei ist Ihnen bundesweit unter anderem bei folgenden Fällen im Bereich der Kriminalität am Arbeitsplatz behilflich:

    Urlaub per Krankenschein - simulierte Krankheit

    Die Überwachung von Mitarbeitern hilft beim Nachweis vom Vortäuschen eines Krankenstandes (Lohnfortzahlungsbetrug). Hierbei handelt es sich keinesfalls um eine Bagatelle. Das Simulieren zum Erlangen von Krankenscheinen kann den Tatbestand des Betrugs erfüllen.

    Ein solcher Umstand kostet Sie als Arbeitgeber viel Nerven und Geld. Schließlich müssen Sie als Chef Geschäftsabläufe neu organisieren, Überstunden bezahlen und gegebenenfalls Ersatz finden. Die Mehrarbeit entsteht häufig nur, weil sich ein Arbeitnehmer den Urlaub sparen möchte, um private Angelegenheiten zu regeln.

    Für den Arbeitgeber aber auch für die Kollegen ist es ärgerlich, wenn der Arbeitnehmer in dieser Zeit einer privaten Nebentätigkeit nachgeht. Auch ist es häufig so, dass sich dieser Mitarbeiter bei einer anderen Firma durch Schwarzarbeit ein Nebeneinkommen verdient. Die Nachweisbarkeit solcher Delikte gestaltet sich für Sie als Chef schwer. Wie sollen Sie kontrollieren, ob Ihr Angestellter tatsächlich krank ist?

    Ein Detektivbüro weiß hier ganz genau, worauf es bei der Beweisführung ankommt und was rechtlich zulässig ist. Eine Wirtschaftsdetektei kann Ihnen gerichtsverwertbare Beweise mittels einer effizienten Mitarbeiterüberwachung liefern. Hierbei wird der vorgeblich kranke Mitarbeiter mit äußerster Diskretion observiert. Dabei wird geprüft, ob es ein genesungswidriges Verhalten gibt.

    Diebstahl im Betrieb

    Auch durch solche Angestellte, die Ihre Verkaufsfläche oder Lagerhalle als Selbstbedienungsstand betrachten, können Ihnen erhebliche finanzielle Einbußen entstehen. Nicht wenige stehlen das Eigentum des Unternehmens, um dieses an den besten Offerenten weiter zu verkaufen.

    Weil das Produkt hierbei unzulässiger Weise entwendet wird, kann dieses nicht gewinnbringend an einen Kunden veräußert werden. Auf diese Weise wird es wesentlich schwieriger, kostendeckend am Markt tätig zu sein.

    Viele Mitarbeiter lassen sich zudem mit beträchtlichen Summen von kriminellen Mitbewerbern zum Betrug hinreißen. Mittels Videoüberwachung, der Einschleusung von Detektiven als verdeckte Ermittler sowie der unauffälligen Observation lassen sich Täter überführen. Dadurch können Detektive etwaige Schwachstellen in Ihrem Unternehmen schnell ausfindig machen.

    So können Detektive feststellen, auf welchem Weg Informationen an Konkurrenten gelangen. Zudem wird dem Diebstahl Einhalt geboten und verhindert, dass sich die Mitarbeiter am Eigentum Ihrer Firma bereichern. In diesem Zusammenhang dokumentieren wir im Rahmen der Überwachung in der Firma sämtliche Einzelheiten soweit statthaft und technisch möglich minutiös anhand von Dokumenten, Videos sowie Fotos. Ein Dieb kann sich nur selten auf die Persönlichkeitsrechte berufen.

    Schummelei im Außendienst

    Vor allem bei Außenstellen sowie Einsätzen im Außendienst gibt es häufig Probleme mit Arbeitnehmern. Einige Mitarbeiter fühlen sich dazu verleitet, die Arbeitszeit nicht einzuhalten oder Überstunden zu schinden, die es gar nicht gibt.

    Diese Mitarbeiter fühlen sich sicher, da keine direkte Mitarbeiterkontrolle vor Ort geschieht. Oft agieren am Arbeitsplatz sogar mehrere Mitarbeiter zusammen. Einige Fälle aus der Vergangenheit zeigen, dass Mitarbeiter sogar teilweise gar nicht erscheinen oder für nicht anwesende Kollegen mitstempeln. Diese Angestellten nutzen dabei Ihr Vertrauen als Chef schamlos aus und schaden Ihnen mit Wissen betrieblich. Daher gilt nach wie vor: Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser.

    Spesenbetrug

    Die Gefahr einer Spesenmanipulation ist bei Mitarbeitern besonders groß, die aus geschäftlichem Anlass viel unterwegs sind. Solche Angestellte möchten den Chef bewusst an der Nase herumführen. Sie sind eine Belastung für das Arbeitsumfeld.

    Durch eindeutige Beweise auch per Kamera deckt unser Unternehmen solche Missstände auf, so dass Sie als Arbeitgeber Ihren Beschäftigten zur Verantwortung ziehen können. Die Detektive kommen etwa mit Hilfe einer gezielten Überwachung dem Betrüger auf die Schliche und helfen, ihn zu überführen, damit Sie Antworten auf Ihre drängenden Fragen bekommen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht muss dabei gewahrt bleiben, um kein Schmerzensgeld hervorzurufen.

    Geheimnisverrat

    Die Palette krimineller Machenschaften reicht noch viel weiter und umfasst zum Beispiel auch die Weitergabe von Betriebsgeheimnissen an Mitbewerber.

    Weitere mögliche kriminelle Handlungen von Mitarbeitern:

    • Vertragsverletzungen oder -zuwiderhandlungen
    • Sachbeschädigung
    • Industriespionage
    • Produktpiraterie
    • Bestechung
    • Datenklau
    • Firmenwagenmissbrauch
    • Lauschangriffe
    • Veruntreuung von Firmengeldern.

    Ein Team von hochspezialisierten Detektiven unterstützt Sie effektiv dabei, den Täter zu entlarven. Observationen, Einschleusungen von Ermittlern oder die heimliche Videoüberwachung sind nur einige Möglichkeiten, die einer Detektei im Rahmen der Mitarbeiterüberwachung zur Verfügung stehen.

    Tabu ist jedoch das Abhören des Personals. Zu Ihrer Sicherheit und Ihrem Vorteil greifen wir nur auf legale Mittel wie Beobachtungen der betroffenen Mitarbeiter zurück. Illegale Methoden lehnen wir ab. Auch der Einsatz von Software, mit der ein Mitarbeiter heimlich überwacht werden könnte, wird von uns abgelehnt. Wir wären auch schlechte Ratgeber, täten wir etwas anderes.

    Setzen Sie der Mitarbeiterkriminalität mit versierten Detektiven ein Ende

    Treffen Sie jetzt Maßnahmen gegen kriminelle Handlungen Ihrer Angestellten und treten Sie mit unserer erfahrenen Detektei in Kontakt! Durch professionell durchgeführte Mitarbeiterüberwachungen schützen wir Sie vor Ausbeutung und finanzielle Schäden.

    Dabei arbeiten wir mit modernster elektronischer und technischer Ausrüstung. Wir garantieren Ihnen eine kostenlose sofortige Beratung am Telefon. Ferner garantieren wir Ihnen eine schnelle Einsatzbereitschaft, absolute Diskretion und gerichtsfähige Beweise unter ständiger Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben.

    Wenn Sie als Chef Ihre Angestellten nicht länger für nicht erbrachte Arbeit entlohnen möchten oder kriminelle Tatbestände aufdecken wollen, freuen wir uns auf Ihren Anruf unter

    0800 – 44 22 100

    Mitarbeiterüberwachung ist zwar ein weites Feld, aber keine unlösbare Aufgabe für unsere Detektive

    Weil Wirtschaftskriminalität eine Gefahr für jedes Unternehmen ist, sollten Sie bei einem Verdachtsfall jetzt handeln. Nehmen Sie den Kontakt zu einem Wirtschaftsdetektiv unseres Teams auf, der Sie jetzt berät. Lassen Sie sich zu dem Thema Mitarbeiterkontrolle unverbindlich beraten.

    Die Überwachung eines Arbeitnehmers ist keine Bespitzelung, wie sie zum Beispiel ein großer Discounter gemacht und dabei klar Grenzen überschritten hat. So eine Dienstleistung bietet eine seriöse Wirtschaftsdetektei nicht an.

    Vielmehr ist es eine temporäre und sehr zielgerichtete Maßnahme zur Verifizierung eines klaren Anfangsverdachts. Auf diesen Verdacht brauchen Sie als Arbeitgeber Antworten. Das ist Ihr gutes Recht.

    Ebenfalls oft gelesene Artikel: