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Schleswig-Holstein

Leuchtturm Westerhever

Timmendorfer Strand

Detektive.com für Schleswig-Holstein * als Einsatzort

Schleswig-Holstein ist das nördlichste Bundesland von Deutschland. Aufgrund seiner Lage ist das Bundesland auch  Ausgangspunkt zu Einsätzen in Dänemark. In allen Teilen von Schleswig-Holstein sind unsere Detektive für Sie einsatzfähig. Vertrauen auch Sie auf die Erfahrung aus Jahrzehnten detektivischer Arbeit.

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    Telefonische Beratung und Auftragsannahme durch unsere Experten verschiedener Fachgebiete in der Einsatzleitstelle Dorsten.

    Unsere Detektive ermitteln in ganz Schleswig-Holstein *

    Wir sind in allen Fällen des täglichen Lebens für Sie da, wenn es um Ermittlungen und Observationen jeglicher Art geht. Egal ob für den geschäftlichen Bedarf oder den privaten – unsere Detektive haben den passenden Lösungsansatz zur Hand. Wir sind für Sie an jedem gewünschten Einsatzort im ganzen Bundesland da.

    Regelmäßige Einsatzgebiete in Schleswig-Holstein

    Die größten Städte sind zwangsläufig auch die Städte, in denen die Dienstleistung einer Detektei häufig nachgefragt wird. Im Norden der Republik sind das fraglos Kiel und Lübeck sowie die Stadt Schleswig mit einem großen Umland. Die Peripheriestädte Hamburgs, die in Schleswig-Holstein liegen, werden zumeist von unseren Detektiven in Hamburg * als Einsatzgebiet bearbeitet.

    Dazu zählen auch Einsätze in Norderstedt, Pinneberg und Itzehoe. Besonders interessant sind Einsätze auf der Insel Sylt, die auch regelmäßig stattfinden und meist private Hintergründe haben. In der Regel geht es dort nicht um wirtschaftliche Aspekte, sondern primär um das Thema Fremdgehen nachweisen.

    Erfahrungen & Bewertungen zu A Plus Detektei

    Aus der Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zu Detektivkosten

    Wer einen Privatdetektiv einsetzt, um sein gutes Recht wahren zu können, weil ihm ansonsten die Beweise fehlen, der hat auch gute Möglichkeiten, sich die Kosten für den Ermittlungseinsatz der Detektei von der „lügenden“ Gegenseite zurückzuholen. In einem Unterhaltsverfahren stritten sich zwei Parteien um die Frage, ob die Detektivkosten, die angefallen waren, um einer Partei nachzuweisen, dass diese die Unwahrheit sagt, zu erstatten sind.

    Das OLG Schleswig musste in letzter Instanz entscheiden, wie mit den Kosten des Privatdetektivs zu verfahren sei. In dem Urteil haben die höchsten Richter des Bundeslandes die Erstattungsfähigkeit der Detekteikosten bestätigt. Allerdings müssen diese für den Prozess notwendig sein.

    Das ist stets dann der Fall, wenn die Recherchen aus Sicht der beauftragenden Partei zur Erhärtung eines bereits bestehenden konkreten Verdachtsmoments erforderlich waren und die Tätigkeit der Detektei prozessbezogen war. Die Ermittlungen brauchen als solche nicht einmal zwangsläufig den Prozessausgang beeinflusst haben, müssen aber in den Rechtsstreit als Beweismittel eingeführt worden sein. Diese Voraussetzungen waren im behandelten Fall gegeben.

    Ein unterhaltspflichtiger Ehemann hatte erklärt, dass seine Ex-Frau schon länger mit einem neuen Partner zusammenlebe. Den Beweis für diese Behauptung habe er nur durch die Beobachtungen einer Detektei führen können. Die Kosten für den Detektiv seien unter dem Strich auch nicht unverhältnismäßig.

    Das sahen die Richter am OLG Schleswig auch so, denn nach deren Berechnung hätte die Unterhaltspflicht des geschiedenen Mannes bis ins Rentenalter gegolten. Sich so summierende Unterhaltsforderungen hätten auch die Höhe der Detektivkosten erreichen können (Oberlandesgericht Schleswig, Aktenzeichen: 15 WF 363/04).

    Aus der Presse in Schleswig-Holstein über Detektive

    Die SHZ schrieb in Ihrer Ausgabe Schleswig-Holstein am Sonntag über Liebesbetrüger und wie Detektive davor warnen und helfen. Dazu wurde unser Geschäftsführer als Experte befragt.

    Ein Detektiv hilft auch in Ihrem Fall weiter. Rufen Sie doch gleich an:

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