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Detektive verhindern Versicherungsbetrug.

Detektive verhindern Versicherungsbetrug

Das unerwartet kalte Winterwetter macht erforderlich, dass sogar Fabrikhallen bereits im Dezember massiv beheizt werden müssen. Leider sind nicht alle Heizungsanlagen so gewartet, wie es sein sollte.

Eine namhafte Versicherungsgesellschaft hatte einen Verdacht, weil ihr ein Kunde einen Brandschaden gemeldet hatte, der im vergangenen Dezember an einer solchen früh beheizten Fabrikhalle entstanden war. Die Gesellschaft kam zu uns und beauftragte uns mit der genauen Klärung des Falles. Ihre eigenen Brandexperten hatten bei der Schadensaufnahme ein paar Ungereimtheiten bemerkt, waren aber unsicher, ob sich daraus eine Ablehnung der Schadensübernahme ableiten ließe.

Der durch den Brand geschädigte Versicherungskunde hatte angegeben, dass in der Halle neuwertige Spezialverpackungsmaterialien gelagert worden waren, die aber in Kürze an einen Kunden in China ausgeliefert werden sollten, und die einen beträchtlichen Wert darstellten. Darum sollte ein Wirtschaftsdetektiv Ermittlungen anstellen.

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    Wir gingen in das Industriegebiet, in dem der Brandschaden entstanden war. Die abgebrannte Halle sah schrecklich aus – zwar standen noch Teile einiger Wände, aber der Dachstuhl war fast vollständig zusammengebrochen und auf den Boden gestürzt.

    Wie inzwischen üblich, lag die Fabrikhalle weit entfernt von Wohnsiedlungen, oder besser gesagt: die Wohnsiedlungen, die früher mal in der Nähe der Fabrikhalle gestanden hatten, waren nach und nach alle abgerissen worden – denn es war niemand mehr bereit, in der Nähe eines alten Industriegeländes zu wohnen.

    Unsere Ermittler machten einen ausführlichen Inspektionsgang über das Firmengelände, und dabei bemerkten sie, dass sich an einer Ecke des großen Fabrikgeländes ein kleiner Schrebergarten mitsamt der dazugehörigen „Datscha“ befand – viele ältere Leute hängen bekanntlich an solchen Gärten und verbringen oftmals auch im Sommer manches Wochenende auf ihrem Gartengelände. Wir hatten das Glück, einen alten Mann auf dem Grundstück anzutreffen, der seine Winterkohl-Sorten erntete.

    Wir fragten ihn, ob er durch den Brand irgendwelche Verluste erlitten habe – und wir waren sehr verwundert, als der alte Herr anfing, uns recht aggressiv auszufragen, wer wir eigentlich seien, und ob wir das Recht hätten, ihn zu „vernehmen“. Er dachte – so sagte er später – wir gehörten zu der Eigentümerfamilie der abgebrannten Halle.

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    Hallo? Was sollte denn dieser angriffslustige Ton?  Nun, ein paar versöhnliche Worte brachten den wütenden Mann bald wieder auf den Boden. Und dann erfuhren wir, warum er so wütend war.

    Obwohl es offiziell streng verboten war, hatte der Mann seit Jahren sein uraltes Fahrrad in der Fabrikhalle, die nun abgebrannt war, untergestellt – er benutzte dazu eine schmale Seitentür, die niemals verschlossen war. Dieses Fahrrad war nun auch mit dem „übrigen Schrott“ – ja, so drückte er sich aus – mit dem übrigen Schrott verbrannt. Diese Formulierung machte unsere Ermittler hellhörig. Wieso sprach der Mann von altem Schrott?

    Was war denn in der Halle sonst noch, fragten wir ihn. Nun, was immer in einer solchen alten Halle sich ansammelt – alter Stahlschrott, ein paar alte verrottete Rohre, defekte Dachrinnen, alte Zaunpfähle, und ein wenig alte Pappe. Ja, und sonst nichts? War die Halle denn nicht voll mit wertvollem Verpackungsmaterial, wie es der Besitzer seiner Versicherung gemeldet hatte? Ach was, keine Spur, sagte der alte Mann, die Halle war absolut verdreckt, unaufgeräumt und weitestgehend leer. Denn am Tag, als der Brand war, hatte er sein Fahrrad dort hineingestellt – ihm wäre das mit Sicherheit aufgefallen.

    Wir dankten dem alten Hobbygärtner, versprachen ihm, dass wir mal mit der Versicherung reden würden, ob bei seinem Fahrrad „irgendwas zu machen“ wäre – und gingen schnell davon.

    Die erhaltenen Informationen waren für die Versicherung sehr interessant und lösten eine weitergehende Besichtigung durch die eigenen Brandschutzspezialisten aus. Diese Leute fanden in der Tat nichts, was auf irgendwelche verbrannten Verpackungsmaterialien hindeutete.

    Als die Versicherungsleute erneut mit dem durch den Brand geschädigten Kunden Kontakt aufnahm, wurde der Ton etwas rauer, unsere Ermittler waren als Zeugen dabei. Nach einigen Kontrollfragen gab der Versicherungskunde zu, dass er nichts in der Halle gelagert hatte, und dass seine Angaben falsch waren.

    Das hinderte die Versicherung nicht, eine Betrugsanzeige gegen ihren Kunden anzustrengen, mit dem Verdacht auf Brandstiftung und versuchten Versicherungsbetrug. Ganz klar aber war, dass der entstandene Schaden nicht bezahlt wurde.

    Der alte Schrebergärtner aber bekam von der Versicherung für seine „zweckdienlichen Aussagen“ ein brandneues Fahrrad geschenkt.

    Namen und Umstände sind fiktiv.

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