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Das Symbol einer Falle.

Fallen – diese Möglichkeiten haben Detektive

Mit Fallen sind im detektivischen Sinn Einrichtungen an Tatorten mit fortgesetzten Straftaten. Mit deren Hilfe wird der Täter entweder sofort erkannt oder zunächst, für ihn unsichtbar, gekennzeichnet und anhand der Kennzeichnung erkannt und somit der Tat überführt.

Auch das vermutliche Diebesgut kann gekennzeichnet werden. Wird es im Besitz des Täters gefunden, ist das ein Indiz für seine Täterschaft. Die Einrichtungen können vielfältiger Art sein, zum Beispiel Beobachtungsfallen, mechanische, elektronische und chemische F.

Die Anwendung der Tatfallen richtet sich nach dem Tatort, der Tatortsituation und anderen kriminalistischen Gesichtspunkten. Voraussetzungen ihrer Anwendung sind:

  • fortgesetzte Straftaten unter Bevorzugung bestimmter Tatorte und Objekte
  • der Täterkreis ist abgrenzbar
  • Tatort und Täterkreis sind weitgehend überwachbar
  • die Zahl der Mitwisser ist auf ein Mindestmaß zu beschränken
  • eine Falle kann so ausgelegt werden, dass Unbeteiligte nicht beeinträchtigt werden.

Chemische Falle kann kritisch sein

Nicht ganz unproblematisch stellt sich die Anwendung der chemischen Falle dar.

Der Einsatz chemischer Stoffe als Fangmittel stellt folgende Bedingungen an ihre Eigenschaften:

  • sie müssen unauffällig (nicht sichtbar, nicht tastbar), einzigartig und schwer entfernbar sein.
  • Ihre Nachweisbarkeit sollte eindeutig und die Stoffe nicht gesundheitsschädlich sein.

Die Fangstoffe lassen sich aufteilen in:

  • auf Feuchtigkeit reagierende Stoffe (z.B. Fuchsin, Pyoktanin, Rhodamin B)
  • auf Säuren und Laugen reagierende Stoffe (z.B. Phenolphtalein)
  • und fluoreszierende Farbstoffe (werden unter UV-Licht sichtbar).

Silbernitrat reagiert auf Feuchtigkeit der Haut mit Tageslicht oder Fotoentwickler. Gerade im Bereich der chemischen Fangstoffe ist an die Möglichkeit der Übertragung auf unbeteiligte Dritte zu denken und durch geeignete Maßnahmen auf ein Minimum zu beschränken.

Erfahrungen & Bewertungen zu A Plus Detektei

Als Detektei setzen wir Silbernitrat aufgrund der möglichen Nebenwirkungen nicht mehr ein.

Auch die Tatsache, dass sich Fangstoffe in Gegenständen des täglichen Lebens befinden können (Pyoktanin in Kopierstiften, sogenannte optische Aufheller, die UV-Licht in sichtbares umwandeln), ist durch geeignete Maßnahmen (zum Beispiel besondere Form der Kennzeichnung) zu berücksichtigen.

Hinzu gleichzeitige Anwendung mehrerer Fangstoffe aus den verschiedenen Gruppen ist anzustreben, um zu verhindern, dass der Täter das Vorhandensein nur eines Fangstoffes durch plausibel klingende Erklärungen in seinem Beweiswert entkräftet.

Detektive setzen Fallen nur bei Verdacht auf strafbare Handlungen ein

Wenn ein Detektiv darüber nachdenkt, eine Falle an einem Tatort einzusetzen, geht es um die Aufklärung von strafrechtlich relevanten Aspekten. Das können sein Diebstahl, Unterschlagung, Sachbeschädigung oder ähnliche Delikte.

Die Falle kann aber auch so ausgestaltet sein, dass sie dazu dient, den Täter zu einer Tat zu provozieren. Die gefüllte Geldbörse, die scheinbar auf dem Schreibtisch vergessen wurde, animiert so manchen Täter. Der Detektiv wird entweder zuvor eine versteckte Videokamera auf die Geldbörse richten oder diese chemisch so bearbeiten, dass der Täter bei Kontakt mit dem Inneren Spuren hinterlässt.

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