Lügendetektortest – das sollten Sie unbedingt dabei beachten
Der eigentliche Fach-Begriff ist nicht Lügendetektor, sondern Polygraph (nämlich der peripher-physiologischen Variablen). Ein Lügendetektor misst bei der Untersuchung Puls, Herzschlag, Atmung und die Feuchtigkeit der Haut der befragten Person. Es kann dann in einer späteren Analyse der Werte ausgewertet werden, ob die Person die Wahrheit oder die Unwahrheit gesagt hat.
Lügendetektortest machen lassen
Es gibt in Deutschland nur wenige qualifizierte Anbieter, die einen Lügendetektortest offerieren. Manche Anbieter sind fachfremd und haben sich einfach einen Lügendetektor gekauft, ohne eine entsprechende Ausbildung in der Anwendung des Lügendetektors genossen zu haben. Grundsätzlich sind die Geräte zwar gut, aber was hilft das beste Gerät, wenn der Polygraphist nicht über das notwendige Fachwissen verfügt? Daher sollten Sie darauf achten, dass die Person, bei der Sie einen Lügendetektortest machen lassen, unbedingt Psychologe sein und darüber hinaus eine spezielle Ausbildung in diesem Fachgebiet genossen haben sollte.
Wir bieten im Augenblick keinen Service dieser Art in Eigenregie an. Für eine wirklich professionelle Untersuchung mit einem Lügendetektor empfehlen wir Ihnen daher unseren Partner, bei dem Sie einen Test mittels Lügendetektor durch geschulte Psychologen ausführen lassen können und anschließend ein entsprechendes Gutachten erhalten. Klicken Sie für nähere Informationen jetzt auf den nachstehenden Link, wenn Sie einen Lügendetektortest machen lassen möchten: https://www.detectivecondor.de/luegendetektor.htm
Wissenswertes zum Lügendetektortest
Die Verwertbarkeit eines Lügendetektortest ist in Deutschland in der Rechtsprechung umstritten. Der Bundesgerichtshof hat schon 1954 in einem Urteil die Verwertbarkeit der Ergebnisse eines Polygraphentests (Test mittels Lügendetektor) abgelehnt. Zur Begründung wurde in der Vergangenheit angegeben, dass die Verwertbarkeit eines Tests mittels Lügendetektor in einem Strafverfahren gegen Artikel 1 des Grundgesetzes verstoßen, weil es ein Verstoß gegen die Menschenwürde und die Persönlichkeitsrechte sei (BGHSt 5, 332). Auch wurde die Sicherheit später angezweifelt. Aber der BGH hat 1998 auch festgestellt, dass der Polygraphentest eben keine verbotene Methode darstellt, wenn die zu testende Person sich freiwillig dem Test stellt (BGHSt 44,308).
Durch Lügendetektortest Unschuld beweisen
Was aber, wenn ein Schuldiger durch einen Lügendetektortest seine Unschuld beweisen wollte? Die Rechtsprechung des BGH nahm einem Beschuldigten oder Angeklagten somit die Option, die eigene Unschuld durch einen solchen Test unter Beweis zu stellen. Speziell bei Fällen, wo die Aussage des vermeintlichen Täters gegen das vermeintliche Opfer steht, hat der angeklagte Täter keine andere Rechtsposition, als den Vorwurf zu bestreiten. Kann der Angeklagte oder Beschuldigte nichts anderes vorbringen (zum Beispiel ein Alibi für die Tatzeit), so bleibt nur noch das Bestreiten des Vorwurfs. Das ist recht wenig. Und die Aussage des vermeintlichen Opfers zu widerlegen ist oft kaum möglich.
Ein Lügendetektortest könnte dem Beschuldigten die Möglichkeit geben, ein Gegenargument zu liefern. Der BGH hat in seiner Rechtsprechung der Verwertbarkeit des Lügendetektortests allerdings keine klare Absage im Ganzen erteilt. Es ist also durchaus die Option vorhanden, im Falle eines Falles einen Lügendetektor einzusetzen.
Wie genau ist ein Lügendetektor?
Der Lügendetektortest kann eine Genauigkeit von bis zu 98,5 % aufweisen. Eine Manipulation durch den Probanden ist extrem schwer. Daher ist es in anderen Ländern tatsächlich so, dass ein Test per Lügendetektor als ein Beweismittel sogar in der Strafprozessordnung festgeschrieben ist. Das gilt zum Beispiel für unser Nachbarland Polen.
Sicher ist, dass die erzwungene Ausführung eines Lügendetektortests durch einen Beschuldigten nach der deutschen Strafprozessordnung nicht möglich ist.
Es gibt aber keinen ersichtlichen Grund, warum ein freiwillig vorgenommener Lügendetektortest nicht als Entlastung zum Beispiel in einem Strafverfahren eingebracht werden könnte.
Wer also seine Unschuld beweisen möchte, sollte die Option eines Lügendetektortests durchaus in Betracht ziehen. Freilich sollte man dabei beachten, dass je nach Gericht die Erkenntnisse unterschiedlich zur Kenntnis genommen werden können.
Neue Rechtsprechung zum Lügendetektortest
In der jüngeren Vergangenheit wurde der Lügendetektortest als Beweismittel erstmalig auch in Deutschland vor Gericht zugelassen. Eine Ehefrau beschuldigte ihren Mann, sie vergewaltigt zu haben. Der Mann bestritt diese Anschuldigung vehement. Trotzdem wurde durch die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Vergewaltigung erhoben. Das bedeutete, dass der Staatsanwalt der gefestigten Meinung war, eine Verurteilung des Angeklagten sei wahrscheinlich und man könne ihm im Strafverfahren die Vergewaltigung beweisen.
In dem dann folgenden Strafverfahren vor dem Amtsgericht Bautzen (Urteil vom 26.3.2013, Az.: 40 Ls 330 Js 6351/12) wurde dann im Gegensatz zur bisherigen Rechtsprechung der vorher vom Angeklagten absolvierte Lügendetektortest im Verfahren zugelassen. Der Test ergab, dass die Erklärung des Beschuldigten, er habe die ihm vorgeworfene Tat der Vergewaltigung nicht begangen, mit hoher Wahrscheinlichkeit wahr sei.
Auch wegen dieses Testergebnisses wurde der Angeklagte vom Gericht freigesprochen. Das Gericht war der Auffassung, der von einer Fachpsychologin durchgeführte Test sei nachprüfbar und damit auch vor Gericht nutzbar.
Weitere Urteile zum Lügendetektortest
In einem anderen Verfahren wurde ebenfalls beim Amtsgericht Bautzen der Lügendetektor ebenfalls zugelassen, Dabei hat das Gericht im Januar 2013 in einem Fall aus dem Bereich des Familienrechts seine Urteilsfindung ausdrücklich auch auf das Ergebnis eines Lügendetektortests gestützt (Amtsgericht Bautzen, Beschluss vom 28. Januar 2013 – 12 F 1032/12).
Es gibt weitere Beschlüsse von Gerichten, die den Lügendetektor als Beweismittel akzeptieren. So hat am 14.05.2013 der 21. Familiensenat des Oberlandesgerichts Dresden festgelegt: „Die Untersuchung mit einem Polygraphen ist im Sorge- und Umgangsrechtsverfahren ein geeignetes Mittel, einen Unschuldigen zu entlasten.“ (Aktenzeichen: 21 UF 787/12, BeckRS 2013, 16540). Der 20. Familiensenat des OLG Dresden hat dies mit Beschluss vom 5. Dezember 2013 bestätigt (Aktenzeichen: 20 UF 877/13).
Lügendetektor vor Gericht
Auch in der juristischen Fachliteratur wurde schon eine bedeutende Meinungen dargelegt, die sich dafür stark gemacht hat, den Lügendetektortest als Beweismittel auch bei Gericht einzufordern (Professor Dr. Holm Putzke, NJW-aktuell, 42/2013, Seite 14).
Umso wichtiger ist es für Sie, einen qualifizierten Anbieter zu nutzen, der einen Lügendetektortest durchführt. Denn das Gutachten, das Sie bekommen, wenn Sie einen Lügendetektortest machen, sollte von einem Fachmann sein. Lesen Sie dazu auch häufige Fragen rund um den Lügendetektor auf der Seite unseres qualifizierten Partners: https://www.detectivecondor.de/luegendetektor-faq.htm
Lügendetektortest Kosten
Zu den Kosten, die ein Lügendetektortest mit sich bringt, müssen Sie die jeweiligen Anbieter fragen. Sicher ist aber, dass ein Test für wenige 100 Euro nicht den Anforderungen entsprechen kann, die man an einen professionellen Lügentest stellt. Wenn Sie also wirklich die Wahrheit wissen möchten, werden Sie etwas mehr investieren müssen als einen kleinen dreistelligen Betrag.
Vor einem „Billigtest“ können wir nur warnen; er bringt möglicherweise nicht wirklich viel, außer dass er Geld gekostet hat. Denn Gewissheit haben Sie dann vermutlich immer noch nicht. Und die ist es schließlich, die Sie haben wollen, wenn Sie den Lügentest machen. Also Finger weg von Dumping-Angeboten und besser gleich zu einem Experten für einen Lügendetektortest.
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