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Detektive.com Detektivlexikon Thema: Personenbeschreibung

Personen­beschreibung – eine Definition

Bei der Personenbeschreibung handelt es sich um eine systematische Zusammenfassung der äußeren Merkmale einer Person. Im Zusammenhang mit der Ermittlung und der Fahndung nach unbekannten oder flüchtigen Tätern, bei der Identifizierung von Vermissten und unbekannten Toten hat diese eine besondere Bedeutung. Der Ermittlung bisher unbekannter Täter dient die präzise Beschreibung von bekannten Tätern.

Diese Definition zeigt, dass der Personenbeschreibung in der Kriminalistik eine besondere Bedeutung zukommt. Auch Detektive haben sehr viel mit dieser Thematik zu tun. Oft liegt von einer zu beobachtenden Person nur eine vage Personenbeschreibung vor.

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Je besser diese ist, desto klarer kann der Detektiv denjenigen identifizieren. Ist sie hingegen ungenau, so läuft man Gefahr, dass die Person nicht erkannt werden kann.

Im Zuge einer Observation durch eine Detektei kann es vorkommen, dass eine beobachtete Zielperson mit verschiedensten anderen Menschen Kontakt hatte. Hier gilt es, diese möglichst genau zu erfassen. Nicht in allen Fällen ist es erlaubt, die anderen Personen zu fotografieren, weil die Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben müssen. So ist manchmal nur eine sehr exakte Personenbeschreibung machbar.

Es ist egal, ob ein Wirtschaftsdetektiv eine Ermittlung durchführt oder ein Privatdetektiv. Beide müssen sich sehr präzise ausdrücken, wenn es um die Beschreibung von jemandem geht.

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