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Detektive.com Detektivlexikon Thema: Verdeckte Ermittlungen

Verdeckte Ermittlungen dienen der Aufklärung

Im behördlichen Sinne verstehen wir unter verdeckten Ermittlungen:

Von besonders dazu ausgewählten Polizeivollzugsbeamten zur Bekämpfung besonders gefährlicher und/oder schwer aufklärbarer Kriminalität unter einer Legende und Geheimhaltung ihrer Identität „im Untergrund“ geführte Ermittlungen, um Anhaltspunkte für Maßnahmen der Strafverfolgung bzw. Gefahrenabwehr zu gewinnen, wenn übliche Maßnahmen keinen Erfolg versprechen.

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Verdeckte Ermittlungen sollten nur auf Anordnung eines leitenden Polizeibeamten und in Einverständnis mit der politischen Führung und dem zuständigen Staatsanwalt durchgeführt werden. Einheitliche Richtlinien für die Arbeit der verdeckt ermittelnden Polizeivollzugsbeamten existieren bisher nicht.

Auch eine Detektei führt verdeckte Ermittlungen durch. Dazu wird ein Detektiv beispielsweise als verdeckter Ermittler in einen Betrieb eingeschleust. Auch sind verdeckte Ermittlungen an der Tagesordnung, wenn eine Detektei Informationen im Umfeld einholen muss. Generell dienen verdeckte Ermittlungen der Aufklärung von Taten und von speziellen Gegebenheiten.

Wirtschaftsdetektive kommen gerade bei Fällen von Sabotage, Sachbeschädigung oder auch Diebstahl im Betrieb oft nur mit verdeckt durchgeführten Recherchen zum Ziel der Ermittlungen.

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